Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) verschärft mit einem neuem Erlass das Waffenrecht. Im Fokus stehen dabei Verfassungsgegner, deren Bewaffnung unterbunden werden soll. Auch gewaltverherrlichende Äußerungen können zum Widerruf der Waffenerlaubnis führen.
Der neue Erlass richtet sich an mehrere nachgeordnete Ämter sowie an den Magistrat der Stadt Bremerhaven. Er informiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darüber, dass Personen, die als Extremisten eingestuft sind, ab sofort als „waffenrechtlich unzuverlässig“ einzustufen sind. In der Vergangenheit erteilte Waffenerlaubnisse an diesen Personenkreis seien zu widerrufen. Zudem können künftig auch gewaltverherrlichende Äußerungen zu Medienbeiträgen oder Äußerungen, die nahelegen, dass die Person bereit ist, Konflikte mit Gewalt zu lösen, bereits für eine Überprüfung und gegebenenfalls für den Widerruf einer Erlaubnis reichen.
„Wer in Bremen der Gewalt das Wort redet, bietet keine Gewähr dafür, mit Waffen ordnungsgemäß umzugehen", betont Innensenator Mäurer. "Und das gilt selbst dann, wenn diese Person zuvor noch nicht negativ aufgefallen ist.“
Ämter sollen Informationen weiterleiten
Die Polizei in Bremen und Bremerhaven sowie das Landesamt für Verfassungsschutz müssen außerdem ab sofort Erkenntnisse über Personen aus dem extremistischen Spektrum, die nach einem Abgleich mit dem nationalen Waffenregister über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen, an die Waffenbehörden in Bremen und Bremerhaven melden. Zugleich werden das Ordnungsamt, das Migrationsamt und das Bürgeramt Bremen angewiesen, Erkenntnisse über Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Bezüge zur extremistischen Szene besitzen, an die Sicherheitsbehörden zu melden.
„Menschen verändern sich und können dabei auch negative Entwicklungen durchlaufen", erklärt Mäurer hierzu. Die Vorstellung, dass solche Personen einst legal erworbene und durch die Waffenbehörden genehmigte Pistolen, Revolver oder Gewehre bei sich zu Hause haben, sei unerträglich. "Durch eine engmaschige, klar geregelte Zusammenarbeit der Ämter mit den Sicherheitsbehörden haben wir dem künftig einen Riegel vorgeschoben.“
Der Erlass gilt für alle Erscheinungsformen des Extremismus. Neben dem Links- und dem Rechtsextremismus zielt er laut Innenbehörde insbesondere auf Personen aus dem islamistischen Spektrum als auch dem Ausländerextremismus ab. Bereits Ende 2016 hatte Bremens Innensenator eine Regelung erlassen, nach der sogenannte „Reichsbürger“ als grundsätzlich unzuverlässig im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu gelten haben.