Das Tragen von Waffen und Messern an bestimmten öffentlichen Orten soll verboten werden. Insbesondere dort, wo sich viele Menschen aufhalten wie in Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Umfeld von Kindergärten und Schulen. Hierfür setzen sich Bremen und Niedersachsen in einem gemeinsamen Antrag zur Änderung des Waffengesetzes ein, der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. Bislang konnten solche Zonen nur dort eingerichtet werden, die als „kriminalitätsbelastet“ galten.
Im Fokus stehen dabei insbesondere Messer. „Mit der Änderung des Waffengesetzes hätte die Polizei an belebten Plätzen nach Hinweisen künftig andere Eingriffsmöglichkeiten“, erläutert Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin der Bremer Innenbehörde diesen Vorstoß. Wobei es auch in diesen neuen Verbotszonen keine anlassunabhängigen Kontrollen geben würde.
„Es muss einen konkreten Hinweis an die Polizei geben, dass jemand ein Messer bei sich trägt.“ Die Waffen würden dann sichergestellt und damit aus dem Verkehr gezogen. „Außerdem begeht der Besitzer eine Ordnungswidrigkeit und muss zahlen.“ Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik ist die Zahl der Angriffe mit Stichwaffen in der Stadt Bremen seit 2014 etwa gleich hoch geblieben. 2018 wurden 265 Fälle verzeichnet, in den Jahren davor waren es 266 (2017), 262 (2016) und 285 (2015). Bei über 90 Prozent der Stichwaffen handelte es sich um Angriffe mit Messern, ansonsten kamen Gegenstände wie Schraubenzieher oder auch Bleistifte zum Einsatz.
Angriffe mit Messern seien besonders gefährlich und beeinträchtigten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, heißt es in dem gemeinsamen Antrag Bremens und Niedersachsens. Deshalb soll es den Ländern ermöglicht werden, Waffenverbotszonen auch über kriminalitätsbelastete Orte hinaus einzurichten. Sie sollen sich künftig auch auf solche Orte erstrecken, an denen sich viele Menschen aufhalten. In diesen Verbotszonen soll das Führen von Messern jeglicher Art untersagt werden dürfen.
Kritik an Gesetzentwurf
Der Gesetzentwurf ist nicht unumstritten, Kritiker bezeichnen ihn als Aktionismus. Die eigentliche Zielgruppe sei damit nicht erreichbar, das Verbot träfe die Falschen und kontrollierbar sei das Ganze ohnehin nicht. Gerdts-Schiffler weist dies zurück. Die Initiative reihe sich ein in zahlreiche andere restriktive Maßnahmen im Bereich des Waffenrechts, die Bremen bereits umgesetzt habe:
2009 wurden Waffenverbotszonen auf der Discomeile und dem Bahnhofsumfeld eingeführt, Waffenbesitzer müssen sich regelmäßigen Vorort-Kontrollen unterziehen, Extremisten und Reichsbürgern dürfen in Bremen keine Waffen besitzen, zählt die Sprecherin auf. Zudem hatte Bremen eine Bundesratsinitiative eingebracht, um halb automatische kriegswaffenähnliche Waffen zu verbieten, war damit aber gescheitert.
Sicher werde man mit der neuen Initiative nicht alle erreichen, räumt auch Gerdts-Schiffler ein. „Aber es wird sich herumsprechen, dass man seine Waffen verlieren kann und außerdem zur Kasse gebeten wird.“ Eine Evaluation der bisherigen Verordnungen habe 2013 ergeben, dass die Waffenverbotszone Wirkung zeige. „Die Zahl der Verstöße beziehungsweise Delikte unter Beteiligung von Waffen ging zurück.“
Auch das Argument, dass die Fallzahlen in Bremen seit Jahren nicht steigen, lässt Gerdts-Schiffler nicht gelten. Ein Messerangriff verursache in der Regel schwerste bis tödliche Verletzungen. Erst vor wenigen Tagen sei ein 54-jähriger Bremerhavener nach einem Messerangriff gestorben. „Deswegen brauchen wir keine Steigerung von Fallzahlen, um aktiv zu werden.“