Der Zoll in Bremen warnt vor sogenannten Phishing-SMS. In den falschen Nachrichten auf das Smartphone wird behauptet, eine Sendung läge beim Zoll und es wären Gebühren fällig. In der Nachricht ist zudem ein Link enthalten.
Der Zoll stellt jedoch klar, dass es sich dabei weder die um Nachrichten des Zolls noch des jeweiligen Transportunternehmens handelt – es ist eine simple Betrugsmasche. Der Empfänger soll nach Weiterleitung über den Link Überweisungen vornehmen beziehungsweise seine Bankdaten preisgeben.
Vereinzelt hatten sich Bürger an den Zoll gewandt, weil sie den zumeist kleinen Betrag einzahlen wollten, um eine vermeidliche Sendung zu erhalten. Andere hatten schon direkt an die Bundeskasse überwiesen oder wollten das Geld persönlich bar bei der Zahlstelle des Hauptzollamtes einzahlen.
Phishing-SMS: Das rät der Zoll
Der Zoll rät, bei Erhalt einer solchen Nachricht, diese einfach zu löschen. Der Zoll tritt niemals auf diese Art an Paketempfänger heran, schickt Links oder fordert sie zu Zahlungen auf – überdies gibt es in der Kommunikation mit Behörden eine ausreichende Frist, um sich über die Echtheit von Schreiben und Mitteilungen zu informieren.
Neben Phishing-SMS wenden Betrüger diese Methode auch gerne per E-Mail an. Das bedeutet, dass die Betrüger jemanden per Mail dazu bewegen wollen, auf eine Internetseite zu gehen, um dort die Kontodaten preiszugeben. Außerdem gibt es den Messenger-Betrug. Der lässt sich mit dem Enkeltrick per Telefon vergleichen. Allerdings läuft die Kommunikation über reine Textnachrichten per Smartphone ab – sei es per SMS oder über Programme wie Whatsapp.
Die Verbraucherzentrale berichtet fast tagesaktuell im Internet auf ihrem Phishing-Radar über aktuelle Fälle. Diesen erreichen Sie, wenn Sie hier klicken.