Die Umsetzung des reformierten Polizeigesetzes wird – zumindest vorübergehend – zu Abstrichen am Leistungsspektrum der Polizei führen. Das ist die Einschätzung der Innenbehörde, wie aus einer noch nicht veröffentlichen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Bürgerschaftsfraktion hervorgeht.
Im Herbst vergangenen Jahres hatte die Bürgerschaft nach einem langen und schwierigen Einigungsprozess innerhalb der rot-grün-roten Koalition eine Reform des Bremischen Polizeigesetzes beschlossen, die eine Reihe von Veränderungen in der Polizeipraxis mit sich bringt. Unter anderem soll es keine anlasslosen Personenkontrollen mehr geben. Wer überprüft wird, hat ein Recht auf eine Quittung mit Angabe des Kontrollgrundes. Weitere Änderungen betreffen den Datenschutz, die Kennzeichnung von Bereitschaftspolizisten sowie die Bestellung eines Polizeibeauftragten mit eigenem Stab.
Die Innenbehörde geht davon aus, dass bei der Polizei rund 40 Stellen für die Umsetzung des Gesetzes benötigt werden, davon gut die Hälfte für Datenschutzfragen. Da der zusätzliche Personalaufwand zunächst aus dem vorhandenen Bestand gedeckt werden muss, seien gewisse Einschränkungen in anderen Bereichen nicht zu vermeiden. Konkret ist die Rede von „verzögerten Besetzungen“ bei Kontaktpolizisten-Stellen. Die sogenannten „Kops“ sind in den Quartieren als Ansprechpartner für die Bürger unterwegs. Außerdem erwartet die Innenbehörde Engpässe in bestimmten Bereichen der Kripo, wodurch sich bei bestimmten Delikten die Dauer der Strafverfahren verlängern werde. „Zudem wird die Präventionsarbeit zurückgestellt oder in geringerem Umfang wahrgenommen“, heißt es in der Antwort auf die CDU-Anfrage.
Finanziell schlägt die Reform des Polizeigesetzes jährlich mit rund 2,6 Millionen Euro zu Buche. Das ist die Zahl für die Stadtgemeinde Bremen. Für Bremerhaven wird mit 700.000 Euro pro Jahr gerechnet. Hinzu kommen einmalige Investitionskosten (Hard- und Software) im Innenressort in Höhe von 900.000 Euro.