Zweimal soll im Juli 2019 auf ein Wohnhaus in Pakistan geschossen worden sein. Der Auftrag für die Anschläge könnte aus Bremen stammen. Seit Montagmorgen steht hier ein 23-jähriger Pakistani vor Gericht. „Anstiftung zum versuchten Mord“ lautet der Anklagevorwurf.
Das vor dem Landgericht verhandelte Verbrechen hat laut Staatsanwaltschaft familiäre Hintergründe. Dabei geht es um die Scheidung des Angeklagten von einer 21-jährigen Bremer Studentin. In dem Scheidungsverfahren spielt offenbar ein in der pakistanischen Stadt Gujranwala lebender Cousin der jungen Frau eine Rolle. Auf das Haus, in dem dieser Cousin mit seiner Familie wohnt, wurde geschossen. Einmal am 5. Juli um 2 Uhr nachts, ein zweites Mal am 23. Juli gegen 21.30 Uhr.
Verletzt wurde niemand, doch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei den Schüssen um Mordversuche handelt, mit denen der 23-Jährige jemanden in Pakistan beauftragt hat. Die Anklage fußt im Wesentlichen auf der Aussage seiner inzwischen von ihm getrennt lebenden Frau. Sie war zur Polizei gegangen und hatte den Mann angezeigt.
Außerdem ist in der Anklageschrift von einem Telefonat vom 9. Juli 2019 die Rede, in dem der 23-Jährige dem Vater besagten Cousins mit der Ermordung seines Sohnes gedroht haben soll, so dieser nicht den Kontakt zu der in Bremen lebenden Cousine abbrechen würde. Es werde auf beiden Seiten große Zerstörungen geben, der Plan für die Ermordung sei schon fertig.
Der Angeklagte wollte sich hierzu beim Prozessauftakt nicht äußern. Sein Verteidiger stellte jedoch eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens in Aussicht. Bislang habe er wegen eines fehlenden Dolmetschers kaum mit seinem Mandanten reden können.
Zeugin schweigt
Dass es kein leichtes Unterfangen sein wird, den Wahrheitsgehalt der Anschuldigungen gegen den 23-Jährigen nachzugehen, zeigte sich bereits am ersten Verhandlungstag. Ob es denn Anzeigen, Aussagen oder zumindest Angaben zum Stand des Verfahrens aus Pakistan gebe, erkundigte sich der Anwalt des Angeklagten. Nein, gebe es nicht, bekannte der Vorsitzende Richter. Man wolle erstmal schauen, was sich aus den in Bremen zur Verfügung stehenden Beweismitteln ergebe. Denn ein Rechtshilfeersuchen in Pakistan zu stellen, sei ein doch ebenso langwieriger wie beschwerlicher Weg.
Zumindest liegt dem Gericht eine Seite von einer pakistanischen Lokalzeitung vom 8. Juli 2019 vor. Doch viel mehr als das Datum und der Preis (zehn pakistanische Rupien) waren darauf nicht zu entziffern. Die Schrift auf dem Foto sei zu verschwommen, kaum lesbar das Ganze, erklärte der zu Hilfe gezogene Dolmetscher. Die Bildunterschrift unter einem der Fotos konnte er dann aber doch entziffern: „Auf dieses Haus wurde geschossen“, stehe dort. Und dass die Polizei nichts über den oder die Täter sagen könne.
Für mehr Klarheit hätte am Montag die Studentin sorgen können, durch deren Anzeige das Verfahren ins Rollen gekommen war. Doch als Frau, beziehungsweise Ex-Frau des Angeklagten – es gibt einen Scheidungsbeschluss, der aber noch nicht rechtskräftig ist –, durfte sie vor Gericht schweigen. Und von diesem Recht machte sie Gebrauch. „Nee, ich möchte keine Aussage machen“, sagte die 21-Jährige. Erklärte sich aber einverstanden damit, dass ihre Aussagen bei der Vernehmung durch die Polizei vor Gericht verwertet werden dürfen.
Dies soll am nächsten Prozesstag, Montag, 2. März, geschehen. Dann werden sowohl die Polizeibeamten als Zeugen gehört, die die Frau nach ihrer Anzeige vernommen haben, als auch ihre Eltern.