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Vorschüsse für Fahrradkäufe Bremer Rechnungshof rüffelt Finanzbehörde

Der Bremer Rechnungshof fühlt sich von der Finanzbehörde schlecht informiert. Erneut habe die vorgeschriebene Abstimmung bei haushaltswirksamen Themen nicht stattgefunden, heißt es in einem Brief.
27.04.2021, 05:00 Uhr
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Bremer Rechnungshof rüffelt Finanzbehörde
Von Jürgen Theiner

Die Finanzbehörde hat sich eine Rüge des Landesrechnungshofes eingefangen. Hintergrund ist eine vom Senat beschlossene Richtlinie für einen Vorschuss, den sich Beschäftigte des bremischen öffentlichen Dienstes beim Kauf eines Fahrrades auszahlen lassen können. Die noch nicht rechtskräftige Richtlinie gewährt den Behördenmitarbeitern einen zinslosen Kredit von bis zu 2600 Euro, wenn sie sich ein konventionelles oder mit Elektroantrieb ausgestattetes Rad zulegen, das unter anderem für den Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz genutzt werden soll. Mit dem Vorschussangebot reagiert der Senat auf einen entsprechenden Bürgerschaftsbeschluss zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität aus dem Januar.

Den Entwurf für die Vorschussrichtlinie hatte das zuständige Finanzressort angeblich mit dem Landesrechnungshof abgestimmt. So stand es zumindest in der Beschlussvorlage für den Senat. Doch das war frei erfunden, offenbar nicht zum ersten Mal. In einem Brief des Rechnungshofs, der dem WESER-KURIER vorliegt, zeigt sich Vizepräsident Detlef Meyer-Stender entsprechend sauer: „Auch in der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass in Vorlagen ohne vorherige Abstimmung mit unserem Haus der Hinweis aufgenommen wurde, der Rechnungshof sei beteiligt worden“, beklagt der stellvertretende Behördenchef. Übel aufgestoßen ist ihm zudem, dass die Finanzbehörde den Entwurf für die Richtlinie erst einen Tag, bevor sie im Senat behandelt werden sollte, dem Rechnungshof zur Prüfung zugesandt hatte.

Meyer-Stender pocht in seinem Schreiben auf die Beteiligungsrechte seines Hauses in finanzwirtschaftlichen Angelegenheiten. Der Rechnungshof sei „unverzüglich zu unterrichten, wenn oberste Landesbehörden allgemeine Vorschriften erlassen oder erläutern, welche die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel der Freien Hansestadt Bremen betreffen oder sich auf deren Einnahmen und Ausgaben auswirken“. Dies müsse rechtzeitig geschehen. Meyer-Stenders Erwartung an Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne) ist klar: „Ich darf Sie deshalb bitten, in Ihrem Haus dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Rechnungshofs beachtet werden.“

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In der Finanzbehörde gibt man sich ob der Rüge zerknirscht, das Fehlverhalten wird eingeräumt. „Wir haben uns beim Rechnungshof entschuldigt“, sagt Sprecherin Dagmar Bleiker. In der Sache bleibt aber ein Dissens. Denn der Rechnungshof stößt sich nicht nur an Formfehlern. Er hat auch inhaltliche Bedenken gegen die Fahrradvorschuss-Richtlinie. Das Gesamtvolumen soll nämlich laut Entwurf maximal ein Prozent der Personalbudgets der betroffenen Behörden betragen. Bei jährlichen Personalausgaben in der Bremer Kernverwaltung von rund 950 Millionen Euro würde dieses eine Prozent den Gegenwert von rund 150 Planstellen darstellen. „Dieser Gegenwert stünde so für Stellenbesetzung und ähnliches jedenfalls zeitweise nicht mehr zur Verfügung“, mahnt der Rechnungshof.

Am kommenden Freitag wird die Fahrradvorschuss-Richtlinie den Haushalts- und Finanzausschuss der Bürgerschaft beschäftigen. Die Abgeordneten müssen noch ihr Okay geben, damit sie Anfang Mai in Kraft treten kann.

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