Sie blockieren Einfahrten, Fußwege oder Fahrradspuren – Falschparker sind für viele Verkehrsteilnehmer ein Ärgernis. Das sieht auch die rot-grün-rote Landesregierung so, die sich zum Ziel gesetzt hat, das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen stärker zu ahnden. So steht es im Koalitionsvertrag, und in die gleiche Richtung stößt eine Kleine Anfrage der Bremer Linksfraktion.
„Gerade für kleine Kinder können verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge eine große Gefahr darstellen, da diese bei der Überquerung von Straßen von Autofahrern schlechter gesehen werden können“, schreibt der Linke-Verkehrspolitiker Ralf Schumann in seiner Anfrage. Im schlimmsten Fall seien es Rettungs- oder Löschfahrzeuge, die nicht bis zum Einsatzort vordringen können, sodass dadurch Gefahr für Leib und Leben bestehe, so Schumann.
Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs übernehmen in Bremen ausschließlich das Ordnungsamt und die Polizei. Laut aktuellen Zahlen der Innenbehörde aus dem Januar sind etwa 30 Mitarbeiter in der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts tätig. Im Jahr 2019 seien mehr als 190 000 Parkverstöße in der Hansestadt registriert worden.
Genaue Aufschlüsselung gefordert
Die Linken wollen das genauer aufgeschlüsselt haben. Mit neun Fragen, die weitere Unterpunkte enthalten, wendet sich die Fraktion an den Senat. So soll detailliert angegeben werden, wie viele Abschleppvorgänge in den Jahren 2015 bis 2019 insgesamt durch die Polizei oder auch durch das Ordnungsamt in der Stadt in Auftrag gegeben wurden. Doch damit nicht genug: Die Fragen der Linken gehen weiter ins Detail.
Es soll geklärt werden, wie viele Fälle bekannt sind, in denen Fahrzeuge der öffentlichen Daseinsvorsorge, also Müllabfuhr, Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge, Polizei oder öffentlicher Nahverkehr in dem Zeitraum durch falschparkende Autos an ihrer Weiterfahrt behindert wurden und wie oft ein Abschleppwagen gerufen und ein Fahrzeug dann auch abgeschleppt wurde.
Auch nach den Möglichkeiten, dass Anstalten des öffentlichen Rechts (Bremer Stadtreinigung), kommunale Abschleppunternehmen oder wie in der Hauptstadt die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Fahrzeuge selbstständig abschleppen dürfen, erkundigt sich Linken-Politiker Ralf Schumann.