Die Gehwege in der Stadt sind viel zu schmal, um die Corona-Abstandsregeln einzuhalten, findet der BUND Bremen - und fordert deshalb, die Straßen innerhalb der bereits als künftige autofreie Zone geplanten Innenstadt während der Corona-Krise zu Fußgängerzonen zu machen.
Auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen, Spazierengehen oder Joggen „merken wir plötzlich in aller Deutlichkeit, wie wenig Platz dem Fuß- und Radverkehr auf unseren Straßen zugeteilt ist“, schreibt Martin Rode, Geschäftsführer des Bremer Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz, in einer Mitteilung. Diese „ungerechte Verteilung muss als Teil der Pandemie-Notfallmaßnahmen jetzt dringend geändert werden – denn in diesen Wochen geht es um unser aller Gesundheit!“ Als Folge fehlender Alternativen würden zahlreiche Menschen derzeit die Parkanlagen aufsuchen.
Der BUND sieht deshalb in einer „Sperrung der Straßen innerhalb der eh geplanten autofreien Innenstadt“ einen wichtigen Schritt, um den Menschen mehr Möglichkeiten zum Spazierengehen zu bieten. „Wir wollen, dass die Menschen in Bremen gesund bleiben. Dazu gehört neben allen bisherigen Sicherheitsmaßnahmen die körperliche Fitness“, so Rode. „Gerade für die Menschen in den Innenstadt-nahen Quartieren brauchen wir mehr Platz, damit diese sich nicht an der Schlachte oder dem Osterdeich drängen. Zusätzliche Flächen gibt es im Straßenraum zur Genüge, warum nicht einfach mal die autofreie Innenstadt ausprobieren.“
Bremen sollte dem Beispiel der Stadt New York folgen und die Straßen „weitestgehend“ vom Autoverkehr befreien. Ausnahmen sollte es lediglich für Fahrten der Einsatzkräfte, Müllabfuhr, Taxis und natürlich von Bus und Tram sowie für notwendige Privatfahrten von Anwohnern oder zur Arbeit geben, so der BUND-Geschäftsführer weiter.
Auch mit Blick auf die Belastung der Atemluft in der Stadt fordert der BUND Verkehrsbeschränkungen. Die Feinstaubbelastung in Bremen überschreite zwar zurzeit nicht die europaweit geltende Grenze von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Diese liege aber weit über der von der WHO empfohlenen Grenze von 10 Mikrogramm.