Ob die Missachtung der Maskenpflicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, darüber wird der Senat voraussichtlich am Dienstag entscheiden. Mit dieser Einordnung kann ein Bußgeld erhoben werden. Auch über die Höhe der Geldstrafe soll am Dienstag entschieden werden.
Mit dem Bußgeld für Maskenverweigerer soll „auf die sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung, die steigenden Infektionszahlen und die sich dennoch ausbreitende Sorglosigkeit reagiert werden“. Eine Nachbesserung der entsprechenden Corona-Verordnung sei erforderlich.
Wie berichtet, werden in vielen Bundesländern Bußgelder erhoben. Niedersachsen will das Bußgeld von 20 auf 150 Euro erhöhen, in Hamburg ist ebenfalls geplant, Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einer Geldstraße zu ahnden.
Wie aus der Senatsvorlage hervorgeht, empfiehlt die Innenbehörde, in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro „für einen vorsätzlich begangenen Erstverstoß“ zu erheben.
Bremer kommen vergleichsweise kostengünstig weg
Folgt der Senat der Empfehlung, kommen alle, die in Bremen ohne Maske ertappt werden, im Vergleich kostengünstig weg: In Berlin werden laut der Vorlage Strafen von bis zu 500 Euro verhängt, in Baden-Württemberg bis 250, in Hessen bis zu 200 und in fünf weiteren Ländern bis zu 150 Euro.
Seit mehreren Wochen, heißt es in der Senatsvorlage weiter, kontrollierten Mitarbeiter der BSAG und des Ordnungsdiensts in Bussen und Bahnen. Ergebnis: „Die große Mehrheit aller Fahrgäste trägt mit dem Betreten von Bus oder Bahn eine Maske trägt. Gerade in den Nachmittags- und Abendstunden kommt es aber vermehrt zu Verstößen gegen die Mund-Nase-Bedeckungspflicht.“