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Corona-Impfschutzverordnung Vorerkrankte haben Vorrang bei Impfungen in Bremen

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren haben die gleiche Impf-Priorität, wie Menschen mit Vorerkrankungen. Die Vielzahl der Berechtigten führt in der Praxis zu einer weiteren Sortierung.
05.03.2021, 08:44 Uhr
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Vorerkrankte haben Vorrang bei Impfungen in Bremen
Von Timo Thalmann

Mit einer ausgedruckten Corona-Impfschutzverordnung hat Andrea Stürmer vorige Woche ihre 87-jährige, pflegebedürftige Mutter ins Impfzentrum begleitet. Aber auch wenn sie damit schwarz auf weiß Paragraf drei, Absatz drei der Verordnung vorzeigen konnte: Wie und wann bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ihren dort formulierten Anspruch auf eine Impfung mit hoher Priorität einlösen können, ist vom Bremer Gesundheitsressorts bislang nicht geregelt. „Alle meine Versuche, mich als Kontaktperson irgendwo zu registrieren, blieben erfolglos, auch im Impfzentrum wusste niemand etwas darüber“, sagt Stürmer, die ihre Mutter zu Hause pflegt und auch mit ihr in einem Haushalt wohnt.

„Bremen verstößt gegen die Impfverordnung“

Marco Butzkus erlebte in Bremerhaven genau das Gleiche. Bei dem 50-jährigen lebt sein 83-jähriger Vater im Haushalt, der mit Pflegegrad drei auf tägliche Unterstützung angewiesen ist. Als dieser die Einladung ins Impfzentrum erhielt, hat auch sein Sohn als enge Kontaktperson beim Gesundheitsamt nach einem Termin gefragt. „Da hieß es aber, ich könne nur eine Impfung erhalten, falls mein Vater sich nicht impfen lassen könnte.“

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Die Impfverordnung macht diesen Unterschied nicht. Sie sieht vor, dass pflegebedürftige über 70 Jahre, die nicht in einer Einrichtung leben, sowie Schwangere und jeder mit Vorerkrankung aus der Gruppe zwei der Impfpriorisierten jeweils bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen dürfen, die dann ebenfalls zu den Impfberechtigten der Gruppe zwei gehören. Dass dies nur für diejenigen gilt, die sich nicht impfen lassen können, etwa weil sie zu immobil sind, um das Impfzentrum zu besuchen, wird nirgends erwähnt. „Bremen verstößt gegen die Impfverordnung“, kritisiert Butzkus.

Das Gesundheitsressort sieht das anders. „Wenn sich Impfberechtigte über 80 aus der Prioritätsgruppe eins nicht impfen lassen können, haben wir es möglich gemacht, dass sich stattdessen die jeweiligen Kontaktpersonen direkt mit dem schon übermittelten Code einen Termin im Impfzentrum besorgen können“, erläutert Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts. Das sei eine pragmatische Lösung im Sinne des Infektionsschutzes, die für die Kontaktpersonen sogar eine Impfung parallel zur Gruppe mit der höchsten Priorität bedeute. Im Grunde würden sie dadurch bevorzugt. „In der Impfverordnung sind die engen Kontaktpersonen in Gruppe zwei genannt, in der die Impfungen gerade erst begonnen habe.“

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Das eigentliche Problem ist laut Fuhrmann die Größe der Prioritätsgruppe zwei. „Das sind in Bremen insgesamt rund 150.000 Menschen.“ Daher müsse man innerhalb dieser Personengruppe weiter priorisieren. Der Plan der Behörde: Zunächst werden die Personen mit Vorerkrankungen eingeladen, erst danach kommen die Kontaktpersonen zum Zug. Für Kontaktpersonen von Schwangeren soll es zudem ein Verfahren über die gynäkologischen Praxen geben. „Wir wollen dabei weiterhin gewährleisten, dass sich in Bremen niemand melden muss, um geimpft zu werden.“

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