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Bremer Bamf-Skandal Ex-Bamf-Chefin vor der Entlassung

Der Bremer Bamf-Skandal war vor rund zehn Jahren in aller Munde. Jetzt hat er ein Nachspiel. Die Angeklagte von damals wird wahrscheinlich aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
20.05.2025, 18:48 Uhr
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Ex-Bamf-Chefin vor der Entlassung
Von Jürgen Hinrichs

Sie wehrt sich. Immer noch. Doch mehr und mehr verdichten sich die Anzeichen, dass Ulrike B., die ehemalige Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Das geht aus einer neuen Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts hervor. Es bestehe der Verdacht, dass die Regierungsdirektorin ein schwerwiegendes Dienstvergehen begangen habe, heißt es darin.

Hintergrund ist der sogenannte Bamf-Skandal vor rund zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft warf Ulrike B. vor, zusammen mit Rechtsanwälten planmäßig Asylbetrug begangen zu haben. Jahrelang wurde ermittelt, zeitweise mit 45 Beamten. Das Verfahren war vor dem Hintergrund des Asyl-Streits innerhalb der früheren Bundesregierung ein Politikum und fand enorm viel Medienecho. Am Ende brach die Anklage in sich zusammen, das Verfahren vor dem Landgericht wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Das Bamf indes ließ nicht locker und trieb ein Disziplinarverfahren voran. Im März dieses Jahres reichte die Behörde beim Bremer Verwaltungsgericht Klage gegen Ulrike B. ein. Gleichzeitig verfügte sie eine vorläufige Diensterhebung und die Kürzung der Besoldung. Nur dazu gab es jetzt erst einmal eine Entscheidung – zulasten der Beamtin, die Widerspruch eingelegt hatte. Über die Klage im Grundsatz will das Gericht später befinden, legt sich trotzdem aber schon mehr oder weniger fest: Die endgültige Entlassung sei "überwiegend wahrscheinlich".

Als Grund wird vom Gericht nicht der damals angeklagte Asylbetrug angegeben. Ins Feld geführt werden stattdessen "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die Beamtin gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen in unmittelbarem Zusammenhang mit ihren Amtsgeschäften verstoßen habe". Ulrike B. kann dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde einreichen. Darüber entscheiden würde das Oberverwaltungsgericht.

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