Nun lassen sie wegen des Coronavirus sogar schon Gefangene aus dem Gefängnis, mag der eine oder andere kopfschüttelnd denken. Und ein „typisch Bremen“ gleich hinterher. Stimmt aber nicht, auch in den anderen Bundesländern werden solche Regelungen umgesetzt oder es wird zumindest darüber nachgedacht. Und das aus gutem Grund. Bei Maßnahmen, wie sie jetzt das Justizressort getroffen hat, geht es einzig und allein darum, die Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Und dies in einem äußerst fragilen Raum. Nicht auszudenken, wenn das Virus hinter die Gefängnismauern gelangt, wo in Bremen ungefähr 600 Menschen auf engstem Raum eingesperrt sind, nicht wenige von ihnen gesundheitlich ohnehin angeschlagen.
Nein, die jetzt getroffenen Maßnahmen höhlen Justitia nicht aus, sondern helfen, einen Kernbereich des Strafrechts aufrechtzuerhalten. Und dies zudem mit dem gebotenen Augenmaß. Von Amnestie und Langzeitausgang profitieren Gefangene, die ohnehin in Kürze entlassen worden wären, und vom Haftaufschub vergleichsweise harmlose Täter. Auch wegen Corona kommt kein einziger verurteilter Schwerverbrecher auf freien Fuß.