Geburtsbeurkundungen sind für das Standesamt häufig sehr komplex. Bei steigenden Geburtsraten in Bremen müssen gerade Eltern mit Auslandsbezug mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.
Wird ein Kind in einer Klinik, einem Geburtshaus oder auch zu Hause geboren, muss die Geburtsurkunde in der Stadt oder Gemeinde ausgestellt werden, in der es zur Welt gekommen ist. In Bremen steigt diese Zahl: Haben Standesbeamte 2014 noch 7268 Geburtsbeurkundungen vorgenommen, waren es im vergangenen Jahr bereits 7800, sagt Erika Pape-Post, Abteilungsleiterin in der Innenbehörde.
Eine Geburtsurkunde auszustellen, bedeute nicht: einen Vornamen für das Kind auszusuchen und dann einen Stempel auf ein Dokument zu setzen. Für die Beurkundung werde unter anderem die Abstammung der Eltern geprüft. Miteinander verheiratete Eltern müssen dafür zum Beispiel ihre Geburts- und Eheurkunden im Original vorlegen. Pape-Post: „Ist ein Elternteil ausländischer Herkunft, kann das Verfahren sehr aufwendig werden und damit lange dauern.“
Echtheits-Nachweis nötig
Die Urkunden müssten von einem Dolmetscher übersetzt werden, außer es handele sich um internationale Geburtsurkunden der Eltern. Für bestimmte Herkunftsländer gelte, dass die Echtheit der Urkunde nachgewiesen werden müsse. „Dann kann eine sogenannte Überbeglaubigung gefordert sein.
Dann wird von einer Behörde in dem Herkunftsland bestätigt, dass ein Standesbeamter die Urkunde ausgestellt hat", erklärt Pape-Post. „Aber es ist nicht in allen Staaten so, dass es ein geordnetes Staatswesen gibt.
In diesem Fall müssen Eltern bei einer deutschen Auslandsvertretung in ihrem Herkunftsland eine sogenannte Legalisation der Geburtsurkunde anfordern, eine Beglaubigung des Dokuments. In der Regel sei dies das deutsche Konsulat in dem Herkunftsland.
„Welche Form des Echtheits-Nachweises beigebracht werden muss und welche Stufe dieses Verfahrens angewendet wird, legt aber nicht das Standesamt Bremen fest“, betont die Abteilungsleiterin. „Dafür gibt es internationale Abkommen und feste Richtlinien aus dem Auswärtigen Amt.“
Häufig mehrere Termine
Aus diesem Grund könne es Wochen dauern, bis Eltern mit Auslandsbezug alle Unterlagen zusammen hätten. Häufig seien mehrere Termine im Standesamt notwendig, weil noch etwas fehle. „Je nach Fall muss auch noch eine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden. Dazu kommt immer auch eine Erklärung der Eltern über die Namensführung des Kindes“, erklärt Pape-Post.
Die Eltern legen den Nachnamen des Kindes fest. Dabei könne auch das Namensrecht aus dem Herkunftsland angewendet werden. „Der Standesbeamte muss prüfen, was das jeweilige Recht zulässt. Für Beamte, die noch nicht länger eingearbeitet sind, sind diese Geburtsbeurkundungen sehr komplex und aufwendig, weshalb das in der Regel Beamte im gehobenen Dienst übernehmen.“
Sind alle Unterlagen vorhanden, ob von deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen, würden die Daten in das elektronische Personenstandsregister eingegeben, auf das nur die Standesbeamten Zugriff hätten – und die Geburtsurkunde mit elektronischer Signatur ausgedruckt. Beurkundungen dürfen nur von Standesbeamten vorgenommen werden, dafür müssen sie einen Lehrgang in einer Akademie für Personenstandswesen absolvieren.