Die Bundespolizei richtet am Wochenende im Hauptbahnhof eine Waffenverbotszone ein. Dass heißt, dass zu bestimmten Zeiten zwischen Freitagabend und Sonntagnacht dort das Führen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen untersagt ist. Reisende und andere Besucher des Bahnhofs müssen in dieser Zeit mit Kontrollen rechnen. Die wichtigsten Details zu dieser Aktion:
Worum geht es? Die Sicherheit für Bahnhofsbesucher und Reisende soll erhöht werden. Die Bundespolizei erhofft sich durch ihre Kontrolle einerseits Erkenntnisse darüber, wie viele Waffen und gefährliche Gegenstände überhaupt mitgeführt werden. Andererseits soll die Botschaft vermittelt werden, dass Waffen aller Art im Bahnverkehr nicht mitgeführt werden sollten. Bei Konflikten könne auch von einem eigentlich harmlosen Taschenmesser ein erhebliches Gefährdungspotenzial ausgehen, betont die Bundespolizei. Insbesondere wenn Alkohol im Spiel ist.
Was ist der Anlass? Trotz rückläufiger Fahrgastzahlen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie konnte die Bundespolizei im Hauptbahnhof keinen Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen verzeichnen. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2020 wurden zwischen Januar und September 2021 insbesondere mehr Messer im Zusammenhang mit Gewaltdelikten mitgeführt oder sogar eingesetzt.
Wann und wo gilt das Verbot? Das Verbot umfasst das gesamte Gebäude des Bremer Hauptbahnhofs von Freitagabend, 19 Uhr, bis in die Nacht zum Sonnabend um 3 Uhr, sowie am Sonnabendabend von 19 Uhr bis zum frühen Sonntagmorgen um 3 Uhr.
Was gilt als Waffe oder gefährlicher Gegenstand? Schuss- und auch Schreckschusswaffen, alle Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Messer aller Art, Reizgas wie Pfefferspray oder Tierabwehrspray, Äxte, Beile, Baseballschläger, Wurfsterne, Feuerwerkskörper, Totschläger, Schlagringe, Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante, Teppichmesser, Schwerter und Säbel, Taser, Elektroschockgeräte, Bogen, Armbrüste und Pfeile, Schleudern, Katapulte und Bolzenschussgeräte.
Gibt es Ausnahmen? Mitarbeiter der Polizei, Rettungs- und Sicherheitsdienste sind von dem Verbot ausgenommen. Außerdem auch Gastronomieunternehmen hinsichtlich der Nutzung von Messern alle Art, Bahnreisende, wenn sie Gegenstände mitführen, die zur Jagdausübung dienen, Handwerker und Gewerbetreibende, wenn sie Messer für eine konkrete Arbeit mitführen, sowie Gegenstände, die nachweislich als Sportgerät dienen.
Wie laufen die Kontrollen ab? Bundespolizisten führen auf den Bahnsteigen und im Bahnhof selbst stichpunktartig Taschenkontrollen durch. Gibt es Anhaltspunkte, dass jemand eine Waffe bei sich trägt, kann es auch zum Abtasten der Kleidung kommen. Bahnreisende, die in Bremen ankommen, werden schon im Zug durch Durchsagen auf die Kontrollen hingewiesen.
Was droht bei Verstößen gegen das Verbot? Ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Außerdem kann gegen betroffene Personen ein Hausverbot für den Hauptbahnhof Bremen ausgesprochen werden. Darüber hinaus ist ein künftiger Beförderungsausschluss durch die Eisenbahnverkehrsunternehmen möglich. Grund hierfür wäre die Gefährdung Mitreisender.
Ist dies eine bundesweite Aktion? Nein, an diesem Wochenende findet so eine Kontrolle nur in Bremen statt. Es hat ähnliche Aktionen aber auch schon anderenorts gegeben. Derzeit denkt die Bundespolizei auch über Kontrollen in Hannover und Hamburg nach, wo es ähnliche gewalttätige Vorfälle wie in Bremen gegeben hat.
Bleibt es bei einer einmaligen Kontrolle? Vorerst ja. Sollte es weitere Vorfälle mit Messern oder anderen Waffen geben, könnte die Aktion laut Bundespolizei aber jederzeit und durchaus auch mehrfach wiederholt werden. An eine dauerhafte Verbotsregelung ist nicht gedacht.
Gibt es das Waffenverbot nicht schon längst? Ja, aber das gilt nicht im Hauptbahnhof, sondern nur in einer Zone davor, die bis an die Bürgermeister-Smidt-Straße, die Rembertistraße, den Richtweg und die Contrescape reicht. In diesem Bereich ist das Führen von Waffen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten. Zudem gibt es eine Polizeiverordnung, die hier auch das Führen von gefährlichen Gegenständen verbietet, das heißt Messer, soweit sie nicht bereits dem Waffengesetz unterliegen, Schlagstöcke, Baseballschläger, Metallrohre oder Gegenstände, "mit denen durch Hieb oder Stoß auf Personen oder Sachen eingewirkt werden kann", Handschuhe mit harten Füllungen, Äxte oder Beile sowie Rasierklingen oder zweckentfremdet geschärfte Werkzeuge.