Vieles scheint bei dem Vorfall in Oslebshausen nicht abschließend geklärt zu sein: War es nun eine Hochzeitsfeier oder eine Verlobung, an dem ein 15-jähriges Mädchen beteiligt war? Abspracheprobleme der Behörden und das späte Eingreifen der Polizei zeigen: Es herrscht noch viel Unsicherheit, seitdem das Gesetz zur Unterbindung von Kinder- und Minderjährigenehen in Kraft getreten ist.
Nicht immer haben die Behörden eine Handhabe. Doch eines sollte klar sein: Selbst wenn die Möglichkeiten begrenzt sind, muss alles dafür getan werden, dass eine 15-Jährige auch auf einer Verlobungsfeier nicht als zukünftige Braut präsentiert wird. Die Konsequenzen des Innensenators sind deshalb richtig.
Selbst wenn bei traditionellen Hochzeiten nicht eine rechtskräftige Ehe beschlossen wird, die Betroffenen leben häufig doch wie Mann und Frau zusammen. Bremen sollte aber auch daran interessiert sein, weiterhin mit anderen Bundesländern zu kooperieren. Zum Schutz der Minderjährigen gehört nämlich auch, dass sie sich in jedem Bundesland darauf verlassen können!