Nasse Füße ja, großes Drama nein: Die rund 400 in der Pauliner Marsch gelegenen Kleingärten des Vereins Weserlust seien beim Hochwasser glimpflich davon gekommen, sagt die Vorsitzende Elke Müller. Dass über mehrere Tage der Strom abgeschaltet wurde, habe vor allem die Kaisenhaus-Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. "In unserem Vereinsheim hatten wir auch Wasser im Keller, das durch die Bodenplatte hochdrückte, aber schnell wieder verschwunden war." Sorgen bereiteten dem Verein allerdings die Bäume auf dem Sommerdeich. "Die sind ein Schwachpunkt." Auch im Kleingartenverein Rablinghausen-Lankenau sei man mit einem blauen Auge davongekommen, sagt die Vorsitzende Angelika Wagner. "Man kann jetzt aber nichts machen, der Boden ist vollkommen durchgeweicht."
Harald Deerberg, der den Landesverband der Gartenfreunde Bremen in Versicherungsangelegenheiten betreut, erläutert, was abgedeckt wäre, wenn Gärten verwüstet würden: "Im Rahmen einer Kleingartenversicherung können lediglich Feuerschäden an Bäumen, Sträuchern und Gartenkulturen mitversichert werden." Soweit ihm bekannt sei, gelte das aber nur für spezielle Gruppenverträge, die für Mitglieder der Landesverbände abgeschlossen worden seien.
"Bei Hausgärten ist die Mitversicherung von Bäumen, Stauden und Gartenpflanzen teilweise möglich", sagt Deerberg. "Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Hausratversicherung und der Wohngebäudeversicherung. Die Hausratversicherung kann Versicherungsschutz bei Sturm, Feuer und Elementarschäden für Pflanzkübel enthalten." Die Versicherungsbedingungen seien allerdings sehr unterschiedlich.
Auch eine Wohngebäudeversicherung könne Schadenersatz vorsehen. Hier seien oft die Aufräumkosten enthalten, beispielsweise für umgestürzte Bäume nach einem Sturm. Manche Anbieter ergänzten den Versicherungsschutz bei Sturmschäden auch um die Erstattung von Kosten für die Wiederbepflanzung von Gartenpflanzen. "Einige Anbieter schließen auch die Erstattung von Schäden von Gartenpflanzen im Rahmen einer Elementarschadenversicherung mit ein, also Schäden durch Überschwemmung, Schneedruck, Starkregen et cetera."
Die Versicherungsgesellschaften böten unterschiedliche Deckungskonzepte an, "die auch nicht mehr so einfach vergleichbar sind", sagt Deerberg. Sein Rat: Es sei wichtig, bei einer Angebotsanfrage "ausdrücklich auf gewünschte Einschlüsse" hinzuweisen. "Ob und was wie mitversichert werden soll, gehört eigentlich in die Risikoanalyse."
Das Foto zu diesem Text wurde am 16. Januar 2024 ausgetauscht.