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Bundesweite Regelung angestrebt Bremen will anonymen Welpenverkauf stoppen

Beim Kampf gegen illegalen Welpenhandel setzt Bremen auf bundesweite Regelungen. Anonymen Privatanbietern im Internet soll die Geschäftsgrundlage entzogen werden.
16.09.2021, 17:37 Uhr
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Bremen will anonymen Welpenverkauf stoppen
Von Ralf Michel

Der illegale Welpenhandel und der jüngste Tollwutfall bei einem jungen Hund in Bremen waren am Donnerstag Themen in der Fragestunde der Bürgerschaft. Rede und Antwort stand Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Die Linke).

Der Bedarf: In Deutschland werden derzeit rund neun Millionen Hunde (und rund 14 Millionen Katzen) gehalten. Die Nachfrage gerade nach Hundewelpen ist seit Jahren groß und hat während der Corona-Pandemie noch einmal deutlich zugenommen.

Geschäftsmodell: International hat ein breites Netz an Gruppen diesen Markt für sich entdeckt und mit der Vermehrung und dem Handel ein lukratives Geschäftsmodell aufgebaut. Vermutlich wird ein erheblicher Teil der Welpen illegal aus zumeist östlichen Ländern und dem Balkan eingeführt.

Verstöße: Es werden zu junge, kranke und verhaltensgestörte Tiere eingeführt, es wird gegen Tierschutztransportvorschriften verstoßen, Tiergesundheitsbescheinigungen fehlen oder werden gefälscht. Identifikations-Chips, die unter anderem dem Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung dienen, fehlen ganz oder können den Papieren nicht zugeordnet werden.

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Transport und Verkauf: Die illegalen Welpen kommen meist unentdeckt auf dem Straßenweg über die Grenze, werden dann zur direkten Abgabe an Käufer oder an Zwischenhändler unterverteilt. Bei Übergabe der Tiere an Privatpersonen sind diese entweder uninformiert oder konnten das Angebot hinsichtlich der Seriosität nicht einordnen. Oftmals zahlen die Käufer bar ohne Kaufquittung und nehmen das Tier direkt entgegen.

Ermittlungserfolge: Dieser gewerbsmäßige Handel wird in Deutschland meistens über ein "privates" Online-Angebot angebahnt. Als "Privatanbieter" können die Welpen anonym angeboten werden, da für Privatpersonen beim Onlinehandel keine Registrierungspflicht besteht. So ist es für Veterinärbehörden nahezu unmöglich, die Anbietenden zu identifizieren, zu überprüfen und die rechtlichen Bestimmungen sicherzustellen.

Präventionsmaßnahmen: Der Senat setzt in diesem Zusammenhang nicht auf Bremer Sonderwege, sondern macht sich für mehrere bundesweite Maßnahmen stark, wie etwa die Einführung einer Pflicht für alle Anbieter, sich bei Tierinseraten im Internet erkennbar zu machen, statt wie bislang nur für gewerbliche Verkäufer. Online-Angebote von unter sechs Monate alten Hunden durch Anbieter, die keine tierschutzrechtliche Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Hunden haben, sollen verboten werden. Zudem steht der Senat einer Einführung der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde auf Bundesebene offen gegenüber. Zu klären sei, welche Datenbanken dafür national oder international genutzt werden könnten.

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Der aktuelle Tollwut-Fall: Durch die in der vergangenen Woche festgestellte Tollwut-Infektion bei einem Welpen eines Bremer Hundehalters besteht laut Claudia Bernhard weder die Gefahr, dass es zu weiteren Fällen kommt, noch, dass Menschen dadurch gefährdet werden. Die vorgeschriebenen Meldewege seien eingehalten und alle betroffenen Personen umgehend geimpft worden. Ob das inzwischen in einer niedersächsischen Tierklinik gestorbene Tier aus einem illegalen Welpenhandel stammte, könne nur vermutet werden. Die Aussagen der Tierhalter hätten dies nicht bestätigt. Fakt sei jedoch, dass der junge Hund ohne Papiere nach Deutschland eingeführt wurde.

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