Rund 250 Arbeitgeber aus Bremen und Bremerhaven haben sich bis zum ersten Tag der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf dem entsprechenden Meldeportal des Gesundheitsamtes im Internet registriert. Das Portal ist eigens eingerichtet worden, damit betroffene Unternehmen aus Pflege und Medizin auf einfache Weise Mitarbeiter melden können, die nicht geimpft sind oder ihren Impfstatus dem Arbeitgeber zumindest nicht bis zum 14. März mitgeteilt haben – so wie im Gesetz vorgesehen. Ab Mitte Mai müssen Ungeimpfte aus diesen Bereichen mit Sanktionen rechnen.
Genaue Zahlen, wie viele Personen bereits am ersten Tag der Impfpflicht darüber gemeldet wurden, konnte das Gesundheitsressort nicht mitteilen. "Wo alle Mitarbeiter vollständig geimpft sind, ist allerdings auch keine Registrierung notwendig", sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher des Gesundheitsressorts. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bislang offenbar von rund 250 Unternehmen Meldungen zu erwarten sind. Wie viele Beschäftigte in welchen Bereichen das sein werden, ist aber offen. Große Arbeitgeber wie Geno und Bremer Heimstiftung sprechen auf Anfrage von Einzelfällen in der Belegschaft. Von rund 60 Beschäftigten bei etwa 1800 Mitarbeitern insgesamt geht etwa Matthias Ruckelshausen aus, Betriebsratsvorsitzender der Heimstiftung. Bei der Geno wurden zuletzt knapp 100 ungeimpfte Mitarbeiter gezählt, bei insgesamt über 8000 Beschäftigten.
Zur Meldung verpflichtet sind neben Kliniken und Pflegeeinrichtungen auch Arztpraxen sowie weitere medizinische Anbieter wie zum Beispiel Physiotherapeuten, Fußpfleger und Heilpraktiker. "Das umfasst damit auch Selbstständige ohne Angestellte. Sie müssen laut Gesetz die eigene unterlassene Impfung bei uns angeben", betont Fuhrmann. Allerdings ist auch klar, dass in der Praxis kaum eine Kontrolle möglich ist, ob sich alle Betroffenen ordnungsgemäß melden.
Das Gesundheitsressort geht zudem davon aus, dass nicht allen Arbeitgebern ihre Meldepflicht bewusst ist. Denn auch Reinigungspersonal oder Handwerker, die regelmäßig in Kliniken, Arztpraxen oder Pflegeheimen tätig sind, unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Gefragt in Sachen Meldung beim Gesundheitsamt, sind aber nicht die Einrichtungen, sondern die jeweiligen Auftragnehmer.
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Dass jetzt zeitnah durch die Impfpflicht Pflegepersonal ausfällt, ist nach einhelliger Einschätzung nirgendwo zu erwarten. Der Grund ist neben der relativ hohen Impfquote auch der vom Gesundheitsressort vorgesehene Umgang mit den eingegangenen Meldungen. "Die Betreffenden erhalten von uns zunächst eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung, ihren positiven Impfstatus gegenüber dem Arbeitgeber zu erklären", sagt Fuhrmann. Wenn darauf nicht reagiert werde, erfolge eine zweite Fristsetzung, um sich gegenüber dem Gesundheitsamt zu erklären. Die Fristen würden dabei so gesetzt, dass es möglich sei, eine vollständige Impfung nachzuholen. Frühestens Mitte Mai seien daher Sanktionen wie etwa ein Tätigkeitsverbot zu erwarten. Eine Pflicht des Arbeitgebers, betroffene Mitarbeiter bis dahin freizustellen oder ihnen eine andere Tätigkeit ohne Patientenkontakt zuzuweisen, geht aus dem Gesetz nicht hervor.