In der Stadt Bremen sind Buchungen für Impftermine ab Donnerstag, 18. März, wieder möglich. Das gilt für Berechtigte, die bereits eine Einladung zum Impfen erhalten haben. Alle bereits vergebenen Termine behalten darüber hinaus ihre Gültigkeit. Das teilt das Gesundheitsressort mit.
Die neuen Impftermine werden in erster Linie Personal aus Krankenhäusern sowie Personen mit Vorerkrankungen ermöglicht. Keine Termine bekommen vorerst Beschäftigte in Kindertagesstätten, Grundschulen oder weiteren Erziehungs- und Bildungseinrichtungen. Die bereits versendeten Termincodes erhalten ihre Gültigkeit und können zur Terminbuchung genutzt werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Sie werden dann durch das Bildungsressort informiert.
Die Impftermine werden aufgrund der Aussetzung von Impfungen mit Astra-Zeneca mit dem Vakzin von Biontech durchgeführt. Vor der Impfung klärt das Personal in den Impfzentren Betroffene über die Unterschiede auf. Umbuchungen oder weitere Kontaktaufnahmen seien für Menschen, die bereits einen Termin haben, nicht nötig, heißt es in einer Mitteilung der Gesundheitsbehörde.
„Mit den knapp 5.000 Impfdosen werden wir jetzt zuerst dafür sorgen, dass Beschäftigte im Gesundheitswesen und besonders gefährdete Personen geimpft werden können. Es gilt weiterhin, dass wir die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems aufrechterhalten müssen und diejenigen schützen müssen, die am stärksten von einer Infektion gefährdet sind“, sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) und bittet um Verständnis und Solidarität.
Laut Gesundheitsressort wurden die ersten Einladungen für die Corona-Impfung an Personen mit Vorerkrankungen zwischen 75 und 79 Jahren durch die Krankenversicherungen versendet. Die Personengruppe zwischen 70 und 74 Jahren wird im Anschluss eingeladen, sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. „Leider sind unsere Impfzentren nicht ausgelastet, wir verimpfen, was wir an Impfstoff haben“, sagt Claudia Bernhard. In weiteren Schritten werden Vorerkrankte zwischen 50 und 69 Jahren, Kontaktpersonen von Schwangeren sowie Pflegebedürftigen eingeladen werden.
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