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Kommentar zur Klage einer Bremer Schule Inklusion muss Grenzen haben

Das Gymnasium Horn sucht die Konfrontation mit der Bildungsbehörde. Die Weigerung, eine Inklusionsklasse einzurichten, mag unsolidarisch wirken. Doch das Signal verdient Respekt, meint Jürgen Theiner.
09.04.2018, 19:35 Uhr
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Inklusion muss Grenzen haben
Von Jürgen Theiner

Da kommt etwas zu auf Bildungssenatorin Claudia Bogedan: Ihre Behörde ist gerade im Begriff, die Inklusion auf weitere Gymnasialstandorte auszudehnen, da stellt sich die erste Schule quer. Die Klage aus Horn ist ein Akt offener Meuterei gegen die offizielle Bremer Schulpolitik, die darauf setzt, geistig oder körperlich behinderte Kinder möglichst ausnahmslos im Regelunterricht zu beschulen. Das ärmste Bundesland war auf diesem Weg vor Jahren mit unzureichenden Ressourcen voranmarschiert.

Dass sich ein einzelnes Gymnasium dagegen sperrt, eine Inklusionsklasse einzurichten, wird den dortigen Akteuren Ärger eintragen. Rückwärtsgewandt! Unsolidarisch! Diese Vorwürfe aus den Reihen der rot-grünen Koalition sind absehbar. Letztlich aber ist das Signal aus Horn in erster Linie ein Protest gegen den Rigorismus und Dogmatismus, mit dem die Inklusion in Bremen durchgedrückt wird.

Für viele behinderte Kinder ist sie ein gangbarer Weg, für andere nicht. In manchen Fällen hat sie zu allseitiger Überforderung geführt – bei den Kindern, ihren Mitschülern und den Pädagogen. Inklusion muss Grenzen haben. Wenn das die Botschaft aus Horn ist, dann verdient sie Respekt.

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