Aufgrund der steigenden Infektionszahlen dürfen der kleine Freimarkt und der historische Markt am kommenden Freitag nicht eröffnen. Das hat das Wirtschaftsressort am Montag bekannt gegeben. „Die Zulassungsbescheide werden widerrufen“, sagt Sprecher Kai Stührenberg. Ursprünglich sollten in der Zeit vom 16. Oktober bis zum 2. November Buden, Pferdekarussell und Riesenrad zwischen Dom, Rathaus und Schütting Einzug halten. Stattdessen kann nun die ansässige Gastronomie ihre Außenbereiche wieder eröffnen.
Dass der kleine Freimarkt und der historische Markt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden dürfen, ist nach Angaben des Wirtschaftsressorts allerdings nicht ausgeschlossen. Dafür müsse das Infektionsgeschehen aber stabil unter dem Inzidenzwert von 50 bleiben. Am Sonntag lag dieser bei 78,6, am Montag gar bei 82,3. „Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, ist eine Verlängerung eine Option“, sagt Stührenberg.
„Ich bin einfach nur noch sprachlos“, sagt Rudolf Robrahn, Vorsitzender des Schaustellerverbandes des Landes Bremen, über die Entscheidung, den kleinen Freimarkt abzusagen. Zwar hätten die Schausteller damit gerechnet – verstehen könnten sie es allerdings nicht. Robrahn kritisiert vor allem die fehlende Kommunikation seitens der Stadt. „Uns Schaustellern fehlen die Infos und damit auch die Möglichkeit, mögliche Fehler in unserer Planung auszumerzen.“
Die Entscheidung, nach der Schließung des Freiparks nun auch den kleinen Freimarkt abzusagen, wollen die Schausteller nicht hinnehmen. Laut Bettina Robrahn-Böker, Geschäftsführerin des Schaustellerverbands VBS, haben die Schausteller eine Interessengemeinschaft gegründet, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Robrahn-Böker: „Wir müssen uns zur Wehr setzen.“
Sonntagsöffnung nicht sicher
Im Moment ist auch noch offen, ob es am 1. November einen verkaufsoffenen Sonntag in Bremen geben wird. Anders als das Gesundheitsressort zuvor angegeben hatte, steht und fällt die Sonntagsöffnung mit dem „Freipaak“. Denn wenn diese Veranstaltung abgesagt wird, fehlt der laut Bremischem Ladenschlussgesetz notwendige Anlass. „Keine Chance“, korrigiert Lukas Fuhrmann, Sprecher des Ressorts für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, seine vorherige Aussage.
„In Bremen ist die Sonntagsöffnung ganz strikt an einen Anlass gebunden.“ Das Ressort befinde sich im Dialog mit dem Handelsverband Nordwest – auch weil die Sonntagsöffnung für die Händler mit Vorbereitung verbunden sei. Wegen der steigenden Infektionszahlen ist die Alternative zum Freimarkt auf der Bürgerweide geschlossen. Der Senat hatte Bremens einzige Sonntagsöffnung in Altstadt, Bahnhofsvorstadt, Ostertor, Steintor, Fesenfeld und Findorff zum „Freipaak“ zwar beschlossen.
Wirksam wird der Beschluss aber erst mit der Veröffentlichung der Verordnung durch das zuständige Gesundheitsressort. Der Handelsverband hatte für 2020 ursprünglich neun verkaufsoffene Sonntage beantragt – dann kam Corona. Der Verband ging davon aus, dass keiner der geplanten Anlässe stattfinden kann. Weil es mit dem „Freipaak“ doch einen gab, erneuerte der Verband seinen Antrag. „Wenn aber der Anlass wegfällt, dann entfällt auch die Möglichkeit einer Sonntagsöffnung“, weist Jan König, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands, auf das Bremer Gesetz hin.