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Kolumne 0421 Von Knöllchen und Gefrierbeuteln: Sprachlos in Bremen

In der Kolumne „0421“ schreibt Oliver Matiszick über große und kleine Themen, die manchmal erst auf den zweiten Blick miteinander, immer aber mit Bremen zu tun haben. Heute: Ordnung zu Lande und in der Luft.
16.03.2024, 05:00 Uhr
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Von Knöllchen und Gefrierbeuteln: Sprachlos in Bremen
Von Oliver Matiszick

Das Bestreben, dem 0421-Land ein rechtschaffener Bürger zu sein, es kennt vielfältige Beweise. So trenne ich nicht nur mit Hingabe Müll, sondern zahle auch reumütig Verwarngelder, sollte sich meine Auslegung der Verkehrsregeln von der des Gesetzgebers unterschieden haben. Wobei: Letzteres hat meinen Gerechtigkeitssinn jüngst auf eine harte Probe gestellt. Was am gerade veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes lag, der unter anderem bemängelte, dass die Bremer Verwaltung im Jahr 2022 unfähig war, auch nur ein einziges Bußgeld einzutreiben, das EU-Bürger für Verkehrsdelikte in Stadt und Land hätten zahlen müssen. Da war ich sprachlos. So wie die Bußgeldstelle der Innenbehörde, hatte es ihr demnach schlicht an Bescheiden in der jeweiligen Landessprache der ertappten Missetäter gemangelt.

Nun ließe sich über diese Knöllchen-Ungerechtigkeit schmollen – oder aber der Spieß umdrehen. So warte ich seit vergangenem Sommer auf Post aus Frankreich, weil sich auf den letzten Kilometern vor der Grenze ein Blitzer mit der von mir gewählten Geschwindigkeit unzufrieden zeigte. Ein großer Spaß für die beifahrende Familie, der ich kurz vorher dargelegt hatte, wie hervorragend ich bei der Durchquerung des Landes die vielen Radarfallen zur unnützen Deko am Straßenrand gemacht hatte. Doch offenbar haben sie in Frankreich auch ein fremdsprachliches Bußgeldbescheidproblem – bis heute ist der Verstoß jedenfalls ungeahndet geblieben. Bitte sehr Bremen, das wäre mein Beitrag zur Verbesserung der miesen Knöllchen-Bilanz auf EU-Ebene. Man hilft ja, wo man kann.

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An die Grenzen meiner Hilfsbereitschaft gegenüber der Ordnungsmacht stieß ich diese Woche allerdings am Bremer Flughafen. Handgepäckkontrolle – und damit auch des durchsichtigen Beutels, in dem sich eine Zahnbürste sowie ein paar wenige Kosmetikartikel verloren. Dafür hatte ich einen verschließbaren Gefrierbeutel aus Haushaltsbeständen gewählt und das Wohlwollen der Kontrolleurin verspielt:
„Der Beutel hat drei Liter. Erlaubt ist ein Liter Volumen.“
„Aber da ist doch praktisch nichts drin.“
„Sie könnten aber viel mehr Flüssigkeiten darin mitnehmen.“
„Habe ich aber ja nicht!“
„Geht trotzdem nicht. Wenn ich Ihnen den größeren Beutel erlaube, wollen das andere auch.“

Die anderen wollten vor allem nicht länger warten müssen. Angesichts erster Unmutsbekundungen aus der wachsenden Schlange hinter mir entsorgte ich also zwei Mini-Cremetuben sowie ein Probefläschchen Eau de Toilette in die Tonne. Auf dass zusammen zehn Milliliter Flüssigkeit in einem falsch gewählten Beutel die Sicherheit der Luftfahrt nicht weiter gefährdeten. Die Zahncreme hatte ich immerhin behalten dürfen. Das lernte ich aber erst auf dem Rückweg zu schätzen, als sich in München zwei Mitreisende über ihre Erfahrungen mit der Sicherheitskontrolle am Zielort austauschten: „In Bremen drücken’s dir sogar die Zahnpasta aus der Tuben.“ Da hatte ich wohl: rechtschaffen Glück gehabt.

Tagebucheintrag: Meine Familie hat sich gewundert, weshalb ich sofort nach der Rückkehr verschließbare Ein-Liter-Gefrierbeutel gekauft habe. Sie kennen die Antwort.

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