Manches muss man nicht verstehen in diesen Corona-Zeiten: Als Kunde darf man in Bremen einen Shopping-Termin nur telefonisch oder digital vereinbaren, aber nicht an der Ladentür. Vermutlich hat das gesundheitliche Gründe. Wirklich nachvollziehbar ist es trotzdem nicht, spätestens bei der Verkaufsberatung wird die Nähe zum Kunden unvermeidbar.
Warum es also dem Einzelhandel unnötig schwer machen, gerade auch den kleineren Geschäften? Zumal die Bund-Länder-Vereinbarung noch nicht einmal eine telefonische oder digitale Terminvergabe zwingend vorsieht. In dem Papier ist nur von „vorheriger Terminbuchung“ die Rede. Die könnte auch an der Ladentür stattfinden. Und wenn sich gerade kein Kunde im Geschäft befindet, könnte der Buchung auch gleich der Besuch folgen. Für kleinere Geschäfte, die kein komplexes digitales Buchungsverfahren in petto haben, wäre das sicher von Vorteil. Terminshopping könnte so einfach sein. Oder zumindest einfacher als es die derzeit gültige Verordnung vorsieht.