Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat selbstverständlich jedes Recht auf der Kundgebung zum 1. Mai zu sprechen. Seit 40 Jahren gehört die GdP zum Deutschen Gewerkschaftsbund. Sie vertritt dort als größte Polizeigewerkschaft der Welt 185.000 Mitglieder. Ihre Funktion als Fürsprecher der Arbeitnehmer und Beamten steht außer Frage.
Und zum gewerkschaftlichen Selbstverständnis gehört es zweifellos auch, sich zu berufsspezifischen Themen zu äußern. Im Falle der GdP sind das schon mal allgemeine politische Einlassungen, zu Fragen der Kriminalitätsentwicklung oder der Polizeitaktik auf dem G 20-Treffen in Hamburg. Selbstverständlich haben Dritte dann jedes Recht, das zu kritisieren. Das nennt sich Meinungsfreiheit.
Aber was jetzt im Vorfeld der Kundgebung zum 1. Mai von einigen linken Gruppen geäußert wurde, ist wenig hilfreich. Der Gewerkschaft wird pauschal als Vertretung knüppelschwingender Antidemokraten verunglimpft: die Polizei als Feindbild. Auf diese Weise verhindert man eine legitime kritische Auseinandersetzung mit der GdP über die Rolle der Polizei.