Wie viele Lachgaskartuschen in den öffentlichen Bremer Mülleimern landen, ist nicht bekannt. Angesichts der Verbreitung von Lachgas als Partydroge dürfte allerdings eine gewisse Anzahl zusammenkommen. Was das für die Abfallentsorger bedeutet, wollte die CDU als Teil einer Anfrage zum Thema Lachgas vom Bremer Senat wissen. Die erhofften Zahlen bekamen die Christdemokraten weder zum Konsum – der Senat verweist auf die Schulbus-Untersuchung, deren Ergebnisse für August erwartet werden – noch zum Abfallproblem.
Dass die Gaskartuschen zum Abfallproblem werden können, geht aus der Antwort jedoch eindeutig hervor. "Aktuell besteht ein Verdacht, dass Explosionen von Druckgasbehältern zu einer Beschädigung der Elemente eines Verbrennungsrosts geführt haben könnten", ist in der Antwort zu lesen. Gemeint ist der Verbrennungsrost in einer Abfallentsorgungslage. Der Schaden müsse im Zuge einer Revision noch ermittelt werden.
Gefahr durch Splitter
Grundsätzlich heißt es: "Die unsachgemäße Entsorgung nicht restentleerter Gasdruckbehälter im Restabfall erhöht die Gefahrenlage für Abfallentsorgungsanlagen. Bei der Explosion derartiger Behältnisse entstehen scharfkantige Splitter, die ein erhöhtes Risiko für das Betriebspersonal darstellen und somit zu einem höheren Aufwand im Arbeitsschutz führen."
Die Antwort bezieht sich nicht explizit auf Lachgaskartuschen – allerdings ist zumindest davon auszugehen, dass diese im Kontext ihres Gebrauchs weitaus häufiger unsachgemäß entsorgt werden als andere Gaskartuschen. Ausfälle von Abfallentsorgungsanlagen hat es laut Antwort bislang nicht gegeben, auch Personal sei nicht verletzt worden.
Wie berichtet, wird Bremen den Verkauf von Lachgas an Jugendliche verbieten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5000 Euro. Auch Niedersachsen lässt einen Vorschlag für eine landesweite Regelung erarbeiten.