Mehr als 1,2 Millionen registrierte Betriebe in Deutschland waren im Jahr 2021 in der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig. Das geht aus dem Mehrjährigen Nationalen Kontrollplan (MNKP) des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hervor. Im Jahr 2021 gab es dem Amt zufolge 570.338 amtliche Kontrollen in 361.731 Betrieben, bei denen 104.969 Verstöße festgestellt wurden – davon viele in der Gastronomie.
In Bremens Gastronomiegewerbe sieht das nicht anders aus, was für den Geschäftsführer der Bremer Gastro-Gemeinschaft (BGG), Thorsten Lieder, naheliegend ist, da die Branche am meisten Lebensmittel verarbeite. Er betont die Notwendigkeit der Kontrollen: "Wir sind den Lebensmittelkontrolleuren nicht böse, wenn sie kommen, die Gesundheit unserer Gäste ist uns exorbitant wichtig."
Im Zweistädtestaat haben im Jahr 2022 insgesamt 17 Lebensmittelkontrolleure, eine Probenehmerin und vier Tierärzte Betriebskontrollen und Probenahmen in den registrierten und zugelassenen Betrieben ausgeführt. Grundsätzlich erfolgt für jeden Betrieb eine Risikobeurteilung, aus deren Bewertung sich eine individuelle Kontrollfrequenz ergibt, wie der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVET) mitteilt.
"Je höher das Risiko, umso häufiger werden die Betriebe kontrolliert", so eine Sprecherin. Bei gravierenderen Mängeln würden neben den planmäßigen Kontrollen in der Regel Nachkontrollen stattfinden, um zu überprüfen, ob die Mängel beseitigt wurden. Das erklärt, warum die Zahl der Kontrollbesuche (2022: 3782) höher liegt als die der kontrollierten Betriebe (2022: 2239). Insgesamt wurden in 584 Betrieben in Bremen 2119 Verstöße festgestellt. Heißt: In einigen Betrieben hat es Mehrfach-Verstöße gegeben. Wie sich die Verstöße genau aufteilen, lesen Sie unten im "Zur Sache".
Für die Kontrollen gibt es keine Vorankündigung. Sie betreffen zum Beispiel den Hygienezustand der Räumlichkeiten und Anlagen, die Einhaltung der Betriebs- und Personalhygiene, die Materialien und Gegenstände, die mit dem Lebensmittel in Berührung kommen, sowie die Reinigung und Desinfektion. Auch Maßnahmen zur Früherkennung und Bekämpfung von Schädlingen oder die Kennzeichnung und Aufmachung von Produkten spielen eine Rolle.
Was bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften droht
Wenn die Kontrollpersonen in den Betrieben "mehr als unerhebliche oder sich wiederholende Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften" feststellen, drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren – in schweren Fällen sind es sogar bis zu fünf – oder Geldstrafen zwischen 20.000 und 100.000 Euro, sagt die LMTVET-Sprecherin. Diese Strafen gebe es, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher gesundheitlich gefährdet oder in die Irre geführt und getäuscht wurden. Kleinere Verstöße ahndet die Behörde mit Verwarngeldern, die bei fünf Euro starten.
Eine weitreichende Maßnahme ist die teilweise oder vollständige Schließung eines Betriebs. Dies werde bereits dann in Betracht gezogen, wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet sein könnte. Gleiches gelte für massive Hygieneverstöße in einem Unternehmen, da auch hier nicht auszuschließen sei, dass die Gesundheit der Verbraucher auf dem Spiel steht, heißt es. "Die Betriebsschließung ist die weitreichendste Gefahrenabwehrmaßnahme."