Nun hat der Bremer Senat doch keine Maskenpflicht zum Schulstart beschlossen und es lediglich bei einer Empfehlung belassen – sehr zum Ärger des Personalrats übrigens. Dabei hätte der Bremer Senat durchaus aus dem chaotisch verlaufenen Schulstart in Nordrhein-Westfalen lernen können. Dort hatte das Ministerium auch auf eine flächendeckende Maskenpflicht verzichtet und sie nur dort vorgesehen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten werden konnten. Das Ergebnis war, dass daraufhin die meisten kommunalen und kirchlichen Schulträger vorsichtshalber eine eigene Maskenpflicht erlassen haben und damit für zusätzliche Verwirrung sorgten.
Dabei lehrt die Corona-Krise doch: Je klarer und einheitlicher kommuniziert wird, umso strikter werden die Regeln eingehalten. Wenn die Schülerinnen und Schüler in Bussen und Bahnen auf dem Weg zur Schule eine Schutzmaske tragen müssen, warum sollten sie diese nicht auch auf dem Weg in den Klassenraum über Mund und Nase behalten? Ohnehin hätte man mit einer Maskenpflicht bis Unterrichtsbeginn auch den Befürchtungen wegen eines möglicherweise zu frühen Schulbeginns die Spitze nehmen können.