Die Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist lange geplant: Die Wurzeln reichen zurück bis zum rot-grünen Koalitionsvertrag von 2015 und der etwa ein Jahr jüngeren Novellierung der Straßenverkehrsordnung. Zuvor musste zur Einrichtung einer innerörtlichen Tempo-30-Strecke ein „Nachweis der Erheblichkeit“ erbracht werden, um von der Richtgeschwindigkeit 50 abweichen zu können. Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung macht es einfacher, dieses Limit zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer abzusenken. Jetzt ist es auch in Bremen soweit.
In einem ersten Schritt, so hatte es Verkehrssenator Joachim Lohse (Grüne) angekündigt, sollte die Tempo-30-Begrenzung bis zum Frühjahr vor 68 Einrichtungen im Stadtgebiet umgesetzt werden – nachdem die Stadtteilbeiräte beteiligt wurden. Für 50 der 68 vorgesehenen Stellen kann Martin Stellmann, Sprecher des Amtes für Straßen und Verkehr (ASV), nun Vollzug melden: „Größtenteils ist alles umgesetzt, zum Beispiel am Osterdeich.“
Dort stehen nun zwischen der Total-Tankstelle und der Schierker Straße sowie zwischen der Lübecker und der Celler Straße Tempo-30-Schilder. An der ersten Stelle geht es um das Seniorenheim, an der zweiten unter anderem um den offenen Hort im Bürgerhaus Weserterrassen. Die übrigen 18 Strecken würden nun abgearbeitet, sagt Stellmann: „Das erschließt sich nicht jedem, dass es hier um schützenswerte Einrichtungen geht.“
Das Tempolimit muss verinnerlicht werden
Langsam ist eben nicht schnell getan – und, wie zu befürchten steht, auch nicht schnell verinnerlicht. Die lange Gerade Osterdeich wird es womöglich manch eiligem Berufspendler schwer machen, den Gasfuß im Zaum zu halten. Schon dass Tempo 50 auf der viel befahrenen Aus- und Einfallstraße eingehalten wurde, ist nicht immer die Regel gewesen. Insgesamt hatte der Senator – mit Stand von Dezember – 178 Einrichtungen im Stadtgebiet im Blick, für die sich „die Anwendung der Neuregelung anbietet“.
Um sie zu ermitteln, mussten Hunderte von Straßenkilometern nach und nach durchgesehen werden, sagt Stellmann. In Stufe zwei sollen nun 107 weitere Strecken untersucht werden, die auch vom öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden. Tempo 30 könnte allerdings mancherorts Busse und Bahnen ausbremsen, die dann möglicherweise aus dem Fahrplan-Takt gerieten. Aktuell seien 15 Strecken insofern „knifflig“, betont der ASV-Sprecher. Die Kosten für die erste Stufe waren mit 16.000 Euro veranschlagt worden.
Die geänderte Straßenverkehrsordnung sieht Tempo 30 vor, wo Einrichtungen der genannten Art direkten Zugang zur Straße haben – wie das Klinikum Bremen-Mitte an der St.-Jürgen-Straße – und wo mit viel Ziel- und Quellverkehr sowie entsprechenden Begleiterscheinungen zu rechnen sei. Dazu zählen Fußgänger, die die Straße überqueren, sogenannter Parkplatzsuchverkehr sowie die „Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern“, wie es heißt.