Wegen des Sturms ist das Klimacamp vor dem Bremer Rathaus derzeit abgebaut - aber die Aktivisten wollen am Donnerstag, 6. Mai, ihre Zelte wieder aufstellen. Und sie dürfen es auch, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstagnachmittag entschieden hat. Das Camp ist zulässig, urteilte das Gericht und folgte damit der Einschätzung des Verwaltungsgerichts. Auch das OVG wies die Einwände von Ordnungsamt und Innenressort zurück, die den Klimacampern unter anderem die Übernachtung auf dem Grasmarkt und die Lagerung von Material verbieten wollten.
Das Klimacamp sei der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit zuzuordnen, befand die Kammer. Zelte aufzustellen und darin zu übernachten, diene nicht bloß der organisatorischen Durchführung der
Versammlung, sondern sei Teil der Meinungskundgabe, teilt das OVG mit. Das ließe sich unter anderem am Motto des Protests, „Die Klimakrise nicht verschlafen", ablesen. Entgegen der Argumentation des Ordnungsamtes geht aus Sicht des OVG auch keine Gefahr für die öffentliche Ordnung von den Aktivisten aus.
„Die Entscheidung freut uns“, sagt Nathalie Schrader, eine der Sprecherinnen des Bündnisses. „Es wäre aber noch schön gewesen, wenn die rechtlichen Schritte, die Kosten und der Aufwand gar nicht nötig gewesen wären.“ Die Innenbehörde wollte sich zum Urteil zunächst nicht äußern. Man werde sich die Begründung des Urteils erst in Ruhe anschauen, sagte Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).
Im Moment gilt die Genehmigung des Camps bis Freitag, 7. Mai. Die Klimaschützer wollen sie aber verlängern.