Nach dem rund 90 Prozent der rund 1700 nicht abgeschlossenen Akten zu Unterhaltsvorschüssen im Bremer Sozialzentrum in der Vahr geprüft sind, ergibt sich eine Schadenssumme von knapp 65.000 Euro zulasten der Stadt Bremen. Dabei handelt es sich um zu viel gezahlte Gelder für Alleinerziehende, deren Rückforderung wegen Verjährung der Ansprüche nicht mehr möglich ist. Das sind rund 8000 Euro mehr als im ersten Zwischenbericht vom 13. April. Diese Zahlen hat die Innenrevision des Sozialressorts an diesem Mittwoch auf einer Sondersitzung der Sozialdeputation vorgelegt. Demnach gibt es zudem bislang auch keine Hinweise, dass berechtigte Ansprüche von Kindern oder Jugendlichen nicht gewährt worden sind. Noch laufende Zahlfälle haben sich ebenfalls nicht unter den Akten gefunden.
Zu 65 Prozent abgeschlossen ist die Prüfung von ursprünglich 20 nicht klar zugeordneten Posteingangsordnern, die im Vorfeld der Innenrevision strukturiert und auf 40 Ordner aufgeteilt worden sind. Auch hier keine neuen Erkenntnisse: Es handelt sich fast durchgängig um regelmäßige Rechnungen von Jugendhilfeträgern über laufende Leistungen aus den Jahren 2020 bis 2022, die über Vorauszahlungen bereits weitestgehend finanziert waren. Auch die jährlich einzureichenden Endabrechnungen fanden sich unter den Schriftstücken. In der Regel gehen daraus Forderungen der Träger gegenüber der Stadtgemeinde Bremen hervor, in einzelnen Fällen sind auch Überzahlungen dokumentiert. Verjährungen sind in diesen Fällen bislang nicht wirksam geworden, ein Schaden zulasten des Haushalts, der Träger oder von Leistungsempfängerinnen und -empfängern zeichnet sich laut Innenrevision nicht ab.
Aufgefunden wurden darüber hinaus 68 nicht abgesandte Schreiben der wirtschaftlichen Jugendhilfe an andere Kommunen für sehr kurzfristige Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen sowie Erinnerungsschreiben wegen noch ausstehender Zahlungen. Ob und in welcher Höhe im Einzelfall die Verjährung bereits eingetreten ist, lässt sich erst nach eingehender Aktenprüfung feststellen, die Gesamtsumme kann nach Einschätzung der Innenrevision nicht über 30.000 Euro liegen.