Die Bremer FDP wollte die von Union und SPD geplante Lockerung der Schuldenbremse per Verfassungsklage stoppen – noch bevor der Bundesrat am Freitag darüber entscheidet. Dafür hat die FDP-Fraktion den Staatsgerichtshof angerufen. Wie der Staatsgerichtshof am Donnerstag (20. März) mitteilt, wurde der Eilantrag abgelehnt.
Der Fraktionsvorsitzende der Bremer FDP, Thore Schäck, hatte bezweifelt, dass das "historische Schuldenpaket die strukturellen Probleme in Deutschland lösen wird". Aus Sicht der Freien Demokraten ist der Beschluss ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung. Die geplante Grundgesetzänderung sei ein beispielloser Eingriff in die Rechte der Länder. Der Staatsgerichtshof wies das zurück. "Die Antragstellerin als Teil des Landesparlaments ist nicht an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt, um die es in diesem Fall geht", heißt es in der Begründung des Staatsgerichtshofes.
Die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung erfolge durch den Bundesrat, der aus Mitgliedern der Landesregierungen bestehe. Die Bürgerschaft habe kein Weisungsrecht bezüglich des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat. Zudem sei die Bürgerschaft auch nicht in ihren Rechten bei der Änderung der Landesverfassung (Artikel 125 BremLV) verletzt. Der einstimmig ergangene Beschluss des Staatsgerichtshofs ist nicht anfechtbar.
Der scheidende Bundestag hatte am Dienstag mit Zweidrittelmehrheit das Grundgesetz geändert und damit das Milliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz beschlossen. Am Freitag muss der Bundesrat zustimmen. Auch hier braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Neben Bremen wollten die FDP-Fraktionen in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern Klagen einreichen. Damit wollte die Partei verhindern, dass die jeweiligen Landesregierungen der geplanten Änderung des Grundgesetzes im Bundesrat zustimmen. Auch in NRW wurde der Gerichtsantrag abgelehnt.