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Folgenabschätzung für Projekte Bremer Senat plant Klimacheck

Was bedeuten die Beschlüsse des Bremer Senats konkret für das Klima? Eine softwaregestützte, standardisierte Bewertung soll darüber künftig Aufschluss geben. Der Klimacheck startet voraussichtlich 2024.
07.11.2023, 05:00 Uhr
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Bremer Senat plant Klimacheck
Von Jürgen Theiner

Ab Frühjahr 2024 sollen alle Senatsbeschlüsse im Vorfeld auf ihre Klimafolgen abgeklopft werden. Einen entsprechenden Beschluss wird die Landesregierung voraussichtlich in der kommenden Woche fassen. Als Instrument für den Klimacheck soll es eine Software geben. Sie erstellt anhand der Eingaben eine ungefähre Abschätzung des zusätzlichen oder geringeren Treibhausgasausstoßes, der durch beschlossene Maßnahmen ausgelöst wird.

Welchen Hintergrund hat das Projekt?

Schon im rot-grün-roten Koalitionsvertrag von 2019 gab es den Auftrag an den Senat, eine Art Klimavorbehalt in künftigen Senatsentscheidungen zu verankern. Wie beeinflussen beispielsweise der Bau eines neuen Straßenbahnteilstücks oder die Ausweisung eines weiteren Gewerbegebietes die Klimabilanz des kleinsten Bundeslandes? Solche Fragen sollten in jeder entsprechenden Beschlussvorlage beantwortet werden. Das Projekt Klimacheck kam lange Zeit nicht vom Fleck – auch weil offen blieb, welche Konsequenzen es haben soll, wenn ein zusätzlicher CO2-Ausstoß als Folge eines Senatsbeschlusses festgestellt wird. Müsste dann eine klimafreundlichere Variante erarbeitet werden? Sollte die Umweltsenatorin ein Veto einlegen können? All dies war zeitweilig im Gespräch, blieb koalitionsintern allerdings ungeklärt.

Wie funktioniert der geplante Klimacheck?

Ein IT-Dienstleister hat zwischenzeitlich für den Senat ein digitales Werkzeug (Tool) entwickelt, das den Klimacheck formalisiert. Das Prüf-Tool enthält mehrere Handlungsfelder wie Gebäude und Anlagen, Verkehr, Energieversorgung, Stadtgrün, öffentliche Beschaffung oder Kreislaufwirtschaft. Es erlaubt  differenzierte Abschätzungen der Klimaschutzwirkung von Senatsbeschlüssen, wenn in den jeweiligen Kategorien eine Reihe von quantitativen und qualitativen Angaben gemacht werden. Als Schwellenwert, ab dem eine Wirkung im Klimacheck als „erheblich positiv“ oder „erheblich negativ“ eingestuft wird, soll ein zusätzlicher oder verringerter Ausstoß von 50 Tonnen Kohlenstoffdioxid gelten.

Wann geht es los?

Zunächst ist eine Testphase vorgesehen, die rasch beginnen soll, sofern die Landesregierung die Einführung des Klimachecks in der nächsten Woche beschließt. Die Senatsressorts werden dann aufgefordert, das Tool auf freiwilliger Basis auszuprobieren. Auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen kann es noch zu technischen Anpassungen der Software kommen. Verpflichtend wird der Klimacheck für alle Senatsvorlagen dann voraussichtlich ab März 2024.

Welche Folgen hat ein negativer Check?

Die Beschlussvorlage zur Einführung des Klimachecks trifft dazu keine klare Aussage. „Im Rahmen der Anwendung des Klimacheck-Tools kann es dazu kommen, dass Vorhaben nach ihrer klimaschädlichen Wirkung hinterfragt werden“, heißt es in dem Papier lediglich. Es könnten sich „gegebenenfalls finanzielle Mehrbedarfe durch eine klimafreundlichere Lösung für ein Vorhaben ergeben“. Das Resultat des Klimachecks verpflichtet den Senat also rechtlich zu nichts. Er schafft aber zumindest Transparenz.

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Wann soll es eine Auswertung geben?

Sie ist für 2025 vorgesehen. Umweltsenatorin Kathrin Moosdorf (Grüne) wird eine Auswahl der ab 2024 durchgeführten Klimachecks evaluieren. Auf mittlere Sicht soll der Klimacheck auch auf andere Gremienpapiere ausgeweitet werden, zum Beispiel auf Beschlussvorlagen von Deputationen und Parlamentsausschüssen oder des Magistrats beziehungsweise der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven.

Was ist Vorbild des Klimachecks?

Jede Beschlussvorlage des Bremer Senats enthält schon jetzt mehrere Prüfpunkte zu den mutmaßlichen Auswirkungen. Das betrifft vor allem die finanziellen und personalwirtschaftlichen Konsequenzen. Vor einigen Jahren wurde zusätzliche eine Genderprüfung eingefügt. Darin muss beantwortet werden, ob die jeweilige Maßnahme einen geschlechterspezifischen Effekt hat. Das wird in der Regel verneint. In der Praxis – wie etwa beim Senatsbeschluss zur Einrichtung des Stadtmusikantenhauses am Marktplatz – liest sich das so: „Mit der angestrebten Einrichtung eines Bremer Stadtmusikanten- und Literaturhauses in der Innenstadt werden alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen.“

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