Der Bremer Senat hat seine Pläne für die versprochenen Hochwasserhilfen konkretisiert. Nachdem der Unterstützungsfonds am 9. Januar beschlossen wurde, legt das Finanzressort nun eine Richtlinie für die Gewährung sogenannter Billigkeitsleistungen vor. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung, die freiwillig erbracht wird. Wie berichtet, will Bremen für die Hochwasserbetroffenen eine Million Euro bereitstellen. Die Richtlinie ist Voraussetzung dafür, dass Bürger Anträge auf finanzielle Unterstützung stellen können. Sie regelt auch konkret, wer wie viel Geld aus dem Topf beantragen kann.
Bis zu 20.000 Euro Soforthilfe
Zielgruppe der Soforthilfe sind demnach Bürgerinnen und Bürger aus den besonders betroffenen Gebieten Borgfelds. Genannt werden der Erbrichterweg, die Katrepler Landstraße und der Ortsteil Timmersloh. Anwohner können laut der Vorlage eine Soforthilfe von bis zu 2500 Euro pro Privathaushalt beantragen – zum Beispiel, um beschädigten oder zerstörten Hausrat zu ersetzen. Auch andere Aufwendungen wie Übernachtungskosten können geltend gemacht werden. In Ausnahmefällen, in denen "eine besonders akute Notlage begründet dargelegt ist", ist eine Soforthilfe von bis zu 20.000 Euro möglich. Gemeinnützige Organisationen, die nicht versicherte Schäden erlitten haben, können der Richtlinie zufolge bis zu 5000 Euro Soforthilfe beantragen.
Die Antragsteller seien verpflichtet, ihre Angaben glaubhaft darzulegen. Zudem müssten sie bestätigen, dass für die Aufwendungen kein vollständiger Versicherungsschutz bestehe beziehungsweise kurzfristig kein Geld von der Versicherung zu erwarten sei. Später gewährte Zahlungen der Versicherung müssten an das Land Bremen abgetreten werden. Anträge können laut der Vorlage bis zum 1. Mai bei der Senatskanzlei gestellt werden, dafür soll es ein entsprechendes Formular geben. Mit der neuen Richtlinie orientiert sich Bremen eng an Niedersachsen: Im Nachbarland können Hochwasserbetroffene bereits seit vergangener Woche Anträge auf Soforthilfe stellen. In Bremen wird sich der Senat voraussichtlich am Dienstag mit der Vorlage befassen.