Ab Montag soll in der Bremer Wohngeldstelle nach Informationen des WESER-KURIER alles anders werden. Ziel ist, so die zuständige Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, sämtliche Anträge, die bereits gestellt wurden, bis Anfang kommenden Jahres mit einem Bescheid zu versehen. „Vor allem Haushalte mit geringem Einkommen sind auf das Wohngeld dringend angewiesen. Und sie sind darauf angewiesen, dass sie das Wohngeld möglichst schnell bekommen. Deswegen müssen wir die Bearbeitungszeiten deutlich verringern und den Rückstand abbauen“, erklärt Senatorin Özlem Ünsal (SPD).
In den vergangenen Monaten sei es trotz des großen Engagements der Behörde nicht gelungen, den Antragsstau aufzulösen. Im Gegenteil, die Zahl der liegen gebliebenen Fälle sei noch einmal erheblich gestiegen. Dabei erhöhte sich bei Neuanträgen die Wartezeit auf mehr als fünf Monate, bei Folgeanträgen auch deutlich darüber hinaus. Ünsal, die erst seit wenigen Wochen im Amt ist, sieht nach ihren Worten vor diesem Hintergrund dringenden Handlungsbedarf und verzichtet bei den Antragstellern vorübergehend darauf, dass sie ihre Begründungen so ausführlich darlegen müssen wie bisher. Künftig reiche „ein vertretbares Minimum an Nachweisen“. Konkret seien das die Zahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Miete und das Gesamteinkommen. Die neue Arbeitsanweisung für die Wohngeldstelle beziehe sich ausschließlich auf Altanträge.
n der Vergangenheit ist es vor dem Verwaltungsgericht vermehrt zu Untätigkeitsklagen gegen die Behörde gekommen. Dabei war dort in diesem Jahr extra eine Erstantragstelle mit 47 unbefristeten Planstellen eingerichtet worden, als absehbar war, dass sich die Zahl der Berechtigten wegen der neuen Wohngeld-Plus-Regelung vervielfachen wird. Das Problem: Es fand sich nicht genügend Fachpersonal. Die Sollzahl wurde klar verfehlt. Daraufhin baute sich eine gewaltige Welle auf. Seit Jahresbeginn sind nach Darstellung der Behörde mehr als 5000 Erstanträge auf Wohngeld gestellt worden. Angekündigt war, dass bis zum Bescheid „schlimmstenfalls“ vier Monate ins Land gehen. Ein Szenario, das von der Wirklichkeit übertroffen wurde.
„Das Wohngeld als Sozialleistung ist mittlerweile aus einem Nischendasein zu einer wichtigen und tragenden Säule der Sozialpolitik unseres Landes geworden“, betont Ünsal. Es leiste einen erheblichen Beitrag zur Entlastung der Haushalte mit geringem Einkommen und schließe eine strategische Lücke im Sozialsystem. Auch deshalb müsse dieser wichtige Bürger-Service sehr schnell optimiert werden. „Bis Mitte Oktober wollen wir die Anzahl der Akten, die älter als drei Monate sind, halbieren, bis Anfang kommenden Jahres dann auf null bringen“, kündigt Staatsrat Ralph Baumheier an und fügt an: „Das Ziel ist ambitioniert, keine Frage. Aber es ist erforderlich und es ist leistbar.“
Der Bewilligungszeitraum beträgt laut Baumheier zwölf Monate, und der Bescheid ist vorläufig. In den Fällen, in denen es möglich ist, abschließend zu bearbeiten, weil alle Unterlagen vorhanden sind, könne der Bewilligungszeitraum auf 24 Monate ausgedehnt werden.