Die Begriffe beherrschten zwar nicht die Debatte in der Aktuellen Stunde der Bremischen Bürgerschaft, aber sie fielen: Von "Zwangsverwaltung" war die Rede und einmal auch von "Enteignung" als letzte Möglichkeit. Anlass war das kaltgestellte Stubu-Haus am Rembertiring, wo seit rund fünf Wochen die Gasversorgung gesperrt ist, weil der Vermieter die von seinen 23 Mietparteien geleisteten Vorauszahlungen nicht an die SWB weitergeleitet hat.
Auf gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Linken ging das Stadtparlament das Thema etwas breiter an. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob Bremen über alle notwendigen Möglichkeiten verfügt, betroffenen Bewohnern zu helfen, wenn Immobilieneigentümer ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch frühere Ereignisse, wie angestellte Heizungen und gesperrte Wasserhähne in einem Mehrfamilienhaus in Huchting im vorigen Jahr sowie eine vermietete Schrottimmobilie in Oslebshausen spielten dabei eine Rolle.
Fraktionsübergreifend war man sich einig, dass die Behörden früher von solchen Zuständen erfahren müssten. "Wenn man aus den Medien entnehmen muss, dass die Energieversorgung bereits gekappt ist, wird es immer schwierig" sagte Falk Wagner (SPD). Rechtzeitig informiert könnten die Behörden hingegen helfen, eine solche Sperre abzuwehren, insbesondere wenn die Betroffenen sie gar nicht zu verantworten hätten. Er wünsche sich daher, dass das bestehende Bremische Wohnungsaufsichtsgesetz um eine Meldepflicht für Energieversorger erweitert wird. "Die Behörden müssen informiert werden, sobald eine Sperre droht."
Bislang fehlt nach Darstellung der SWB dafür die Rechtsgrundlage. "Wir kündigen über Aushänge in den Hausfluren eine Versorgungssperre nur den unmittelbar betroffenen Bewohnern an", erläuterte SWB-Sprecherin Angela Dittmer die bisherige Praxis. Schon dabei bewege sich das Unternehmen auf dünnem Eis. "Wir geben damit formal gesehen Informationen aus einem vertraglichen Binnenverhältnis an Dritte weiter."
Genau darauf hob die CDU-Abgeordnete Silvia Neumeyer ab, als sie in der Debatte auf eine entsprechende Anfrage der Christdemokraten von 2020 verwies. Seinerzeit hatte der Senat eine solche Meldepflicht noch mit Verweis auf den Datenschutz abgelehnt und angesichts der seltenen Fälle auch als nicht notwendig erachtet.
"Wir lernen beim Thema Wohnungsaufsicht dazu", kommentierte dies jetzt Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Eine solche Meldepflicht halte er für sinnvoll und nach Gesprächen seines Hauses mit der Datenschutzbeauftragten auch für möglich. "Wenn das Gesetz aus der Mitte der Bürgerschaft auf den Weg gebracht wird, geht es schneller, als wenn sich zuerst der Senat damit befasst", empfahl der Innensenator.
Er ging damit auf das von den Rednern der Koalitionsparteien gewünschte Ziel ein, eine solche Meldepflicht noch vor der Bürgerschaftswahl am 14. Mai zu realisieren. "Es wäre schön, wenn die Bürgerschaft bei diesem Thema ihre Handlungsfähigkeit auch am Ende ihrer Amtszeit beweisen könnte", sagte Wagner.
Thore Schäck (FDP) hätte gern einen konkreten Vorschlag dazu gehabt. "Ein Antrag wäre gut gewesen, dann müssten wir jetzt nicht im luftleeren Raum diskutieren." Skeptisch zeigte sich der Liberale bei den Überlegungen, auch das Mittel der treuhänderischen Zwangsverwaltung von Immobilien in das Gesetz zu schreiben. "Das öffnet die Tür zu willkürlichen Eingriffen ins Eigentum." Mietern mehr Möglichkeiten zu geben, sei aus seiner Sicht eher eine Frage des Wohnungsbaus mit der Chance auf Wohnungseigentum. Er warb für die Förderung des Mietkaufs, der gerade jenen helfe, die kein oder nur wenig eigenes Kapital für den Kauf einer Wohnung aufbringen könnten.