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Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bürgerschaftsabgeordneter Wilko Zicht legt Ämter nieder

Der Bürgerschaftsabgeordnete Wilko Zicht stellt mit sofortiger Wirkung seine Ämter als innen- und drogenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion zur Verfügung.
09.06.2016, 19:49 Uhr
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Bürgerschaftsabgeordneter Wilko Zicht legt Ämter nieder
Von Ralf Michel

Der Bürgerschaftsabgeordnete Wilko Zicht stellt mit sofortiger Wirkung seine Ämter als innen- und drogenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion zur Verfügung.

Bremen will den Paragrafen zur Immunität von Bürgerschaftsabgeordneten in der Landesverfassung ändern. Dadurch sollen Abgeordnete, die ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten sind, besser vor einer öffentlichen Vorverurteilung geschützt werden. Als Vorbild hierfür gilt die entsprechende Regelung in Hamburg. Allerdings mit der einen oder anderen bremischen Modifizierung. Am 16. Juni sollen hierfür in der Bürgerschaft die Weichen gestellt werden.

In der 11. Legislaturperiode (1983 – 1987) der Bürgerschaft wurde die Immunität von nicht weniger als 16 Abgeordneten aufgehoben. Die derzeit laufende Periode ist auf dem Weg zu diesem Spitzenwert. Gerade ein Jahr ist seit der Wahl vergangen, und bereits viermal wurde die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben – von Mehmet Acar und Andreas Kottisch (beide SPD) sowie zweimal von Wilko Zicht (Die Grünen). Und dazu noch die des Bürgerschaftspräsidenten Christian Weber (SPD).

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Die erhobenen Vorwürfe sind höchst unterschiedlicher Natur, reichen von Steuerhinterziehung und Einbehaltung von Sozialabgaben (Acar) über ein Drogenvergehen und Nötigung (Zicht) bis hin zu Vorteilsgewährung (Kottisch) und Fahrerflucht (Weber). In vergleichbaren Fällen wären die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geheim geblieben. Erst wenn es zur Anklage kommt, rücken die Fälle ins Licht der Öffentlichkeit. Nicht so bei Parlamentariern. Denn damit gegen sie ermittelt werden kann, muss erst deren Immunität aufgehoben werden.

Eine Regelung, die einst zum Schutz der Abgeordneten eingeführt wurde, um sie vor der Willkür einer politischen Justiz zu bewahren. Nun aber droht sich dieser Schutz ins Gegenteil zu verkehren. Zwar geschieht die Aufhebung der Immunität hinter verschlossenen Türen, doch meistens sickert sie durch. Und wirft so ein schlechtes Licht auf die Betroffenen, auch wenn sich am Ende herausstellt, dass nichts an den Vorwürfen dran war, so wie bei Zicht im Fall der angeblichen Nötigung. Oder es letztlich um einen Bagatellunfall wie bei Weber geht, der dem Geschädigten einen Zettel an die Windschutzscheibe steckte, statt wie vorgeschrieben am Unfallort zu warten.

Bürgerschaft will Landesverfassung ändern

Um künftig in Bremen eine bessere Balance zu erreichen zwischen der Sicherung einer geordneten Strafverfolgung einerseits und dem Vermeiden einer öffentlichen Vorverurteilung andererseits, soll nun die Landesverfassung geändert werden. Bislang muss die Bürgerschaft, genauer der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, zustimmen, bevor die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten konnte. Künftig soll die Anklagebehörde ohne diese Genehmigung ermitteln können, erklärt Horst Monsees, Sprecher der Bürgerschaftskanzlei. Es sei denn, es geht um so drastische Maßnahmen wie etwa die Festnahme oder die Zwangseinweisung eines Abgeordneten. In diesen Fällen muss weiterhin vorab die Immunität aufgehoben werden. Die Vorlage für diese Regelung stammt aus der Hamburger Landesverfassung.

Die allerdings in Bremen modifiziert werden könnte. Diskutiert werde noch über ein Einspruchsrecht des betroffenen Abgeordneten, und auch Fragen wie etwa zu Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen seien noch zu klären, ergänzt SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe. In der Bürgerschaftssitzung am 16. Juni soll das Ganze auf den Weg gebracht, die Details für eine „vernünftige und pragmatische Lösung“ dann anschließend im Landesverfassungsausschuss geklärt werden, der eigens für die Änderung einberufen werden muss.

Dessen ungeachtet hat Wilko Zicht am Donnerstag seine Ämter als innen- und drogenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion zur Verfügung gestellt. Ebenso verzichtet er auf den Sitz im Bürgerschaftsvorstand.

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