Noch ist abzuwarten, ob der Ausschluss der Bremer AfD von der Bürgerschaftswahl rechtlich Bestand hat. Die örtlichen Akteure und die Bundespartei werden sicher alle juristischen Register ziehen, um diesen Super-GAU noch abzuwenden. Doch sollte die Alternative für Deutschland am 14. Mai tatsächlich nicht auf dem Wahlzettel stehen, dann müssten ihre heillos zerstrittenen Funktionäre die Schuld bei sich selbst suchen.
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