Die Corona-Kurve zeigt nach oben: Die Zahlen zum Infektionsgeschehen in den Stadtteilen werden im zweiwöchigen Rhythmus von der Gesundheitsbehörde erhoben. "Was man jetzt sieht, ist eine flächendeckende Ausbreitung der Infektionen – und parallel dazu eine Angleichung der Zahlen zwischen den einzelnen Stadtteilen", sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher von Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke)." Die Behörde führt das einerseits auf die hohe Impfquote im gesamten Bundesland zurück – wobei es hierfür keine Statistik aufgeschlüsselt nach Stadtteilen gibt. "Andererseits sehen wir hier wahrscheinlich auch schon die Ausbreitung der Omikron-Welle", so der Behördensprecher.
In den vergangenen Wellen hat es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Stadtteilen gegeben. Auffällig dabei war, dass die Inzidenzen in sogenannten sozial benachteiligten Stadtteilen häufig deutlich höher lagen. "Aufgrund dieses genauen Blicks in die Stadtteile konnte darauf zielgerichtet reagiert werden", sagt Fuhrmann, "durch den Einsatz von Gesundheitsfachkräften, die etwa über Schutzmaßnahmen informieren, und später der Impftrucks." Den höchsten Wert und die größte Steigerung in der aktuellen Statistik erreicht Borgfeld. Dies ist laut dem Sprecher auf die generell geringen Zahlen zurückzuführen, bei denen sich Anstiege stärker niederschlagen.
Das ändert sich ab Montag
Der Senat hat am Donnerstag beschlossen, dass ab Montag in Bremen die neue Corona-Warnstufe 4 gelten soll. Warnstufe 4 greift in Zukunft immer dann, wenn die Hospitalisierungsinzidenz höher ist als 9 (an fünf aufeinanderfolgenden Tagen). Kurz zusammengefasst gilt 2G plus bis auf Weiteres überall dort, wo in Warnstufe 2 die 2G-Regel galt. Hinzu kommt, dass 3G (geimpft oder genesen oder getestet) für den Besuch von Behörden vorgeschrieben ist.
Konkret bedeutet die neue 2G-plus-Regelung: Zutritt bekommen nur Genesene oder Geimpfte, die zusätzlich einen aktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können. Ausnahmen: Keinen Test benötigen alle mit einer Auffrischungsimpfung (ab welchem Tag nach der Booster-Impfung der Test entfällt, konkretisiert die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Freitag) und diejenigen, deren zweite Impfung bis zu drei Monate her ist. Ausgenommen von der 2G-plus-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
2G plus gilt in folgenden Bereichen:
- Krankenhausbesuche
- Gastronomie, Clubs, Spielhallen, Museen, Theater, Kinos,
- Saunen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Sportanlagen,
- Messen, Flohmärkte und ähnliche Veranstaltungen, Indoor-Spielplätze (nur für erwachsene Begleitpersonen), Kletterhallen, jeweils in geschlossenen Räumen
- Veranstaltungen (ausgenommen religiöse) und Feste in geschlossenen Räumen außerhalb der eigenen Wohnung
- körpernahe Dienstleistungen, soweit nicht medizinisch notwendig,
- Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen von Sportstätten (Schulsport ausgenommen),
- Aufenthalt in Beherbergungsbetrieben (Test bei Anreise bzw. zweimal pro Woche bei Mehr-Tage-Aufenthalt).
Neu ist auch, dass in Warnstufe 4 die FFP2-Maskenpflicht (für alle ab 16 Jahre), die bereits im öffentlichen Nahverkehr gilt, auf den Einzelhandel ausgeweitet wird. Für Lebensmittelgeschäfte gilt sie ab dem 24. Januar.
Zusätzlich greifen nun auch stärkere Beschränkungen bei privaten Feiern und Zusammenkünften: Maximal 50 Personen dürfen in geschlossenen Räumen zusammenkommen, unter freiem Himmel maximal 200.
Die Verschärfungen begründet der Senat mit den zuletzt stark gestiegenen Infektionszahlen. "Omikron hat sich in Bremen in den vergangenen Tagen sehr schnell ausgebreitet und beherrscht das Infektionsgeschehen", sagt Gesundheitssenatorin Bernhard.
Diese Tests werden anerkannt
Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht nicht aus, um beispielsweise ins Schwimmbad zu kommen. Selbsttests werden nur dann anerkannt, wenn sie vor dem Betreten der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht eines Verantwortlichen gemacht werden. Ansonsten benötigen Nicht-Geboosterte einen Schnelltest-Nachweis aus einem Testzentrum (nicht älter als 24 Stunden) oder den Nachweis über einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Gültig sind auch Schnelltests, die im Rahmen eines betrieblichen Testkonzepts gemacht wurden.
Diese Impf-Angebote gibt es zusätzlich
Mit der 2G-plus-Regelung verfolgt der Senat auch die Steigerung der Auffrischungsimpfungen. "Wer frisch geimpft ist und vor allem geboostert, hat einen sehr guten Schutz, auch gegen Omikron", sagt Bernhard. "Deswegen gibt es für diese Personen Ausnahmen von der Testpflicht."
Im Impfzentrum am Brill sind seit Mittwoch auch Spontan-Impfungen möglich. Laut Behördensprecher Fuhrmann nutzten bis Donnerstagmittag rund 500 Menschen die "Offene Impfung". Auch die Paracelsus-Klinik bietet seit dieser Woche pro Tag bis zu 120 Termine für Erst-, Zweit- und Dritt-Impfungen an. "Für Freitag ist der Terminkalender ausgebucht. Die Termine für die nächsten Wochen füllen sich nun sehr schnell", sagt Sprecher Victor Lemeshko. Eine weitere Möglichkeit, sich per Spritze vor Corona zu schützen, sind die Sonder-Impfaktionen in den Arztpraxen.