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Landgericht Bremen Einfuhr von 37 Kilo Kokain: Lange Haftstrafen für vier Angeklagte

Für die Staatsanwältin sind die vier Angeklagten organisierte Schwerverbrecher, für die Verteidigung nur kleine Rädchen im System. Das Urteil des Landgerichts Bremen zu diesem Fall fällt eindeutig aus.
20.12.2023, 19:40 Uhr
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Von Ralf Michel

Die Verteidigerin lässt nichts unversucht, um ihren Mandanten vor der drohenden Haftstrafe zu bewahren. Sie berichtet von der schweren emotionalen Störung, unter der sein Sohn leide, betont, wie wichtig für dessen Gesundheit sein Vater ist. Und beendet ihr Plädoyer mit Worten des Kindes, die er seiner Mutter gesagt haben soll: Sein einziger Weihnachtswunsch sei es, „dass der Papa als Geschenk wieder nach Hause kommt“.

Hat alles nichts geholfen – der kleine Junge wird Weihnachten ohne seinen Vater verbringen müssen. Und das nicht nur in diesem Jahr, sondern noch etliche Weihnachten mehr. Mit langjährigen Haftstrafen für die vier Angeklagten endet am Freitagnachmittag vor dem Landgericht Bremen ein Prozess, bei dem es um 37 Kilo Kokain aus einem Container in Bremerhaven ging. Verurteilt wird das Quartett für die illegale Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Beihilfe zum Handel mit diesen Drogen. Den Marktwert der 37 Kilo taxiert das Gericht auf etwa eineinhalb Millionen Euro.

Acht Jahre und drei Monate Gefängnis lautet das Urteil für den 31-jährigen Kopf der Bande. Er hatte die Bergung des Kokains Anfang April dieses Jahres nach Überzeugung des Gerichts von einem Drogentherapiezentrum in Göttingen aus organisiert und seinen drei Komplizen durchgehend telefonisch Anweisungen gegeben. Seine Mittäter erhalten Strafen zwischen sechs Jahren, zwei Monaten und sieben Jahren, zwei Monaten. Dieses Strafmaß entspricht fast genau dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Und liegt damit weit über dem, was die Verteidiger für ihren Mandanten gefordert hatten.

Wer bei so einer Nummer mitmacht, weiß, worauf er sich  einlässt.
Vorsitzende Richterin

Die Staatsanwältin bezeichnet die vier Männer aus dem hessischen Bad Hersfeld als Teil eines kriminell organisierten Netzwerkes im internationalen Drogenhandel. Sicher habe es Hintermänner gegeben, anders sei dies nicht denkbar, wenn es um 37 Kilo Kokain ginge. Und der 31-Jährige habe Kontakt zu diesen Hintermännern gehabt. Aber für die Tat selbst sei er der Strippenzieher gewesen. Seine Mittäter im Alter zwischen 22 und 35 Jahren hätten ihrerseits vor Ort vier junge Holländer in die Bergung des Kokains eingewiesen, ihnen die Stelle gezeigt, an der sie über den Zaun des bewachten Hafengeländes klettern sollten und sie mit dem notwendigen Werkzeug zum Öffnen des Containers mit dem Kokain ausgestattet. Damit hätten auch sie einen wesentlichen Teil zur Tat beigetragen.  

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Die Verteidiger beurteilen die Rolle der Angeklagten komplett anders. Sie seien nur kleine Rädchen im System, hätten lediglich Aufträge ausgeführt und bei der Tat selbst nur eine Nebenrolle gespielt. Und angesichts einer derartigen "Katastrophen-Aktion", die ja nicht von ungefähr zur schnellen Verhaftung des Quartetts führte, könne wohl kaum von professionellem Verhalten und kriminellen Täterstrukturen gesprochen werden. Drei der Anwälte plädieren deshalb auf Freiheitsstrafen von nicht mehr als zweieinhalb Jahren, einer auf eine Strafe von unter drei Jahren.

Doch die Kammer sieht es wie die Staatsanwaltschaft. Auch sie spricht von einem bewussten und geplanten Vorgehen der Angeklagten. "Wer bei so einer Nummer mitmacht, weiß, worauf er sich  einlässt", wendet sich die Vorsitzende Richterin am Ende der Urteilsbegründung direkt an die vier Männer. Entsprechend müsse die Justiz nun reagieren. Jeder der Angeklagten habe die Möglichkeit, sein Leben anders zu gestalten. "Aber es war ihre Entscheidung für das schnelle Geld."

Auch auf die von der Verteidigerin erwähnten familiären Folgen einer langen Gefängnisstrafe geht die Kammervorsitzende ein. "Sie wissen doch, dass Sie Frau und Kinder haben. Warum hält Sie das nicht von solchen Taten ab?" Kein Pardon also, auch nicht über Weihnachten. Alle vier Haftbefehle bleiben in Vollzug, der Weg der Angeklagten führt aus dem Gerichtssaal direkt zurück ins Gefängnis.

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