Ehrenamtliche aller Hilfsorganisationen in Bremen dürfen darauf hoffen, künftig bessergestellt zu werden, wenn es um bei ihren Einsätzen um die Freistellung vom Arbeitsplatz, um Lohnfortzahlung oder Verdienstausfall geht. Geregelt werden soll dies durch eine Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetz. „Ist angestrebt und in Arbeit“, heißt es hierzu seitens der Innenbehörde. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) kommt damit langjährigen Forderungen von betroffenen Hilfsorganisatoren nach. Zuletzt starkgemacht hatte sich hier auch die CDU in einem Antrag an die Bürgerschaft.
Es gehe darum die Ehrenamtlichen von Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Arbeiter Samariter Bund (ASB), Malteser Hilfsdienst, Johanniter-Unfallhilfe oder Deutsche-Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem Katastrophenschutz gleichzustellen, erläutert Marco Lübke, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.
Es sei nicht zu akzeptieren, dass die Regeln des Hilfeleistungsgesetzes für Freistellung, Lohnfortzahlung, Verdienstausfall oder auch bei Haftungsfragen nur für die Freiwillige Feuerwehr und den Katastrophenschutz gelten, für die anderen freiwilligen Helfer aber nicht. „Dieses Missverhältnis muss beseitigt werden", betont Lübke. „Niemandem, der sich ehrenamtlich im Hilfs- und Rettungsdienst engagiert, dürfen dadurch Nachteile im Berufsleben entstehen.“ In Bundesländern wie Schleswig-Holstein oder Hessen sei dies schließlich auch möglich.
Was Lübke meint, verdeutlicht Martin Reincke, Präsident der DLRG-Landesverbandes Bremen, an einem Beispiel. „Wenn unsere Rettungstaucher zu Hilfe gerufen werden, bei einem Bootsunglück auf der Weser oder weil einer mit seinem Wagen ins Hafenbecken gefahren ist, dann ist das nicht durch das Hilfeleistungsgesetz abgedeckt.“ Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, die zum selben Einsatz gerufen werden, sind von ihrem Arbeitgeber freizustellen. Der wiederum kann den Ausfall seines Mitarbeiters hinterher bei der Stadt finanziell geltend machen. „Das ist alles gesetzlich klar geregelt.“ Auch dass der Feuerwehrmann nach einem nächtlichen Einsatz Anspruch auf Ruhezeiten hat. „Unsere Taucher und Bootsführer dagegen sind bis 3 Uhr nachts im Einsatz und müssen dann um 6 Uhr wieder bei Daimler antreten…“
Es gehe bei der Forderung um Gleichstellung nicht um den ehrenamtlichen Wach- und Rettungsdienst der DLRG an den Badeseen, betont Reincke. „Das machen unsere Helfer in ihrer Freizeit.“ Und es gehe auch nicht darum, dass die Rettungstaucher oder Bootsführer der DLRG für ihre Einsätze bezahlt werden. Es gehe ausschließlich darum, dass sie sich, wenn sie in außergewöhnlichen Lagen um Hilfe gerufen werden, nicht erst noch Gedanken darüber machen müssten, wie sie dies ihrem Chef erklären, und wie es um ihre Lohnfortzahlung gestellt ist.
Das Hilfeleistungsgesetz stamme aus einer Zeit, als sich noch alles auf die Freiwillige Feuerwehr fokussiert habe, ergänzt Philipp Postulka, Pressesprecher des DLRG-Landesverbandes. So sei „Wasserrettung“ in dem Gesetz nicht einmal aufgeführt. Dabei stiege die Zahl der Einsätze im gesamten Bereich der Rettungsdienste schon seit Jahren. "Früher wurden wir vor allem in der Badesaison gerufen, heute sind wir praktisch das gesamte Jahr über im Einsatz.“ Die Taucher der DLRG kämen inzwischen auf etwa 30 Einsätze im Jahr.
So sieht es auch Julian Thies, Pressesprecher des Arbeiter-Samariter-Bundes. Es gebe zahlreiche Einsätze, bei denen die Feuerwehr mehr Helfer benötigte. Womit nicht die hauptamtlichen „Profi-Retter“ des ASB gemeint seien, sondern die Ehrenamtlichen, die sich beispielsweise vom ASB zu Sanitätern haben ausbilden lassen, um in Notlagen zu helfen. „Etwa in einer Evakuierungssituation in einem Pflegeheim“, nennt Thies ein Beispiel aus der Praxis. "Auch wir würden die Novellierung des Hilfeleistungsgesetzes sehr begrüßen.“
Komplett neu wäre die Gleichstellung von ehrenamtlichen Rettungskräften der Hilfsorganisationen mit der Freiwilligen Feuerwehr nicht – bei Einsätzen im Rahmen des Katastrophenschutzes greifen entsprechende Regelungen schon heute. "Aber diese Einsätze sind Ausnahmen, nicht die Regel", sagt Philipp Postulka.
Über dieses Thema sei man schon seit Jahren mit der Innenbehörde im Gespräch, sagt DLRG-Chef Reincke. "Und wir stoßen dort mit unserer Forderung auch immer auf viel Verständnis. Aber wir haben keinen Rechtsanspruch." Dies soll sich nun im Rahmen der Novellierung des Hilfeleistungsgesetzes ändern, kündigte unlängst Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) an. "Damit werden dann die Ehrenamtlichen der Hilfsorganisationen den Freiwilligen Feuerwehrmännern und -frauen gleichgestellt." Neben der Erarbeitung der gesetzlichen Regelungen erfolge zurzeit eine Prognose zu den zu erwartenden Kosten. "Deren Ergebnis ist zunächst abzuwarten.“