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Parkregeln in Bremen Für einmal Falschparken kommt täglich Post vom Ordnungsamt

Einmal falsch geparkt, täglich Post vom Ordnungsamt: Als eine Bremerin aus dem Urlaub zurückkehrt, erlebt sie eine unangenehme Überraschung.
07.10.2024, 05:00 Uhr
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Für einmal Falschparken kommt täglich Post vom Ordnungsamt
Von Lisa Duncan

Als die Bremerin Manuela Spahr an einem Sonnabendabend nach drei Wochen aus dem Urlaub zurückkehrt, ist ihr Auto weg. Was war passiert? Ihre Tochter hatte den Wagen ausgeliehen und, bevor sie dann vor zwei Wochen selbst nach Lettland verreist war, in der Heinrichstraße in der Östlichen Vorstadt geparkt. Dabei sei für die Kölnerin nicht ersichtlich gewesen, dass sie falsch geparkt hatte. Wie die anderen Autos in der Straße hatte sie es mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig abgestellt.

Parken auf dem Gehweg war in Bremen zwar lange Zeit gängige Praxis, wird aber nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht mehr geduldet und verschärft kontrolliert, insbesondere in zwölf besonders engen Straßen in Mitte und der Östlichen Vorstadt. Das Bremer Ordnungsamt ließ das Auto also abschleppen. Zuvor stellte die Behörde fest, dass der Pkw in der Zeit vom 22. August bis 5. September aufgesetzt geparkt war – per Post kam dafür aber nicht nur ein Bußgeldbescheid, sondern einer für jeden Tag, an dem das Auto dort gestanden hatte. Jede Zahlungsaufforderung, die Spahr ins Haus flatterte, bezog sich auf dasselbe Parkvergehen, wies aber jeweils ein anderes Aktenzeichen auf.

Das Ordnungsamt hatte Manuela Spahrs Auto an teilweise aufeinanderfolgenden Tagen kontrolliert, aber erst nach zwei Wochen abschleppen lassen. Pro Schreiben war ein Betrag von 55 Euro angegeben. Die erste Forderung hatte sie schon beglichen. "Ich habe das auf zwei Wochen hochgerechnet. Zusammen mit dem Abschleppdienst wären das etwa 1000 Euro", sagt Spahr. Das kam ihr nicht ganz gerechtfertigt vor. Eine Anfrage beim ADAC ergab, dass Falschparker für denselben Verstoß nur einmal zur Kasse gebeten werden dürften. Sie solle gegen die anderen Bußgeldbescheide Widerspruch einlegen.

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Bei einem persönlichen Vorsprechen im Ordnungsamt wollte sie die Angelegenheit klären und legte alle Briefe vor, die sie von der Behörde erhalten hatte. Doch zwecklos: Dort habe man ihr erklärt, dass nur ein Schreiben bekannt sei. Zuletzt habe sie Angst gehabt, zum Briefkasten zu gehen. "Gut, ich hätte dort nicht parken dürfen. Ich habe einen Fehler gemacht, aber das rechtfertigt doch nicht diese Serie von Briefen", sagt Manuela Spahr.

Auf Nachfrage teilt das Ordnungsamt mit, dass "um die Rettungssicherheit zu gewährleisten", das Verbot des Gehwegparkens in diversen Straßen in Bremen "durch entsprechende Beschilderung verdeutlicht" worden sei. "Bei Zuwiderhandlungen werden – unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit – die rechtlich vorgegebenen Maßnahmen getroffen", sagt Karen Stroink, Sprecherin des Innenressorts.

Aber ist es üblich, für ein und dasselbe Parkvergehen mehrere Briefe zu verschicken? "Nein, das Ordnungsamt betreibt nicht einen solchen Verwaltungsaufwand", lautet die Antwort von Karen Stroink. Möglich also, dass hier ein Fehler passiert ist. Eine Bitte an das Ordnungsamt, den Fall intern zu recherchieren, blieb mehr als eine Woche lang unbeantwortet. Die jüngste Auskunft, die Manuela Spahr vom Ordnungsamt erhielt, ließ sie jedenfalls aufatmen: "Es sind bisher drei Verfahren eingestellt", sagt sie.

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