Bremen erhält mehr Zeit, um dem Stabilitätsrat von Bund und Ländern ein Konzept für die Sanierung der Landesfinanzen vorzulegen. Das hat das Gremium am Montag beschlossen. Hintergrund ist das finanzpolitische Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November. Seither ist unter anderem klar: Die Parlamente in Bund und Ländern dürfen keine Kreditermächtigungen für mehrjährige Zeiträume aussprechen. Solche "Schulden auf Vorrat" hatte die Bürgerschaft im Frühjahr beschlossen, als sie einen Nachtragshaushalt mit einem Kreditvolumen von 2,5 Milliarden Euro für Klimaschutzprojekte verabschiedete.
Was das Karlsruher Urteil für die Finanzierung der geplanten Klimaschutzvorhaben und die weitere Budgetplanung in den nächsten Jahren konkret bedeutet, ist politisch noch zu klären. Die Rahmenbedingungen für das vom Stabilitätsrat geforderte Sanierungskonzept haben sich in jedem Fall verändert, und deshalb lässt sich auch der ursprüngliche Termin für die Abgabe des Konzepts nicht mehr halten – es sollte bis Ende des Jahres in Berlin vorgelegt werden. Bremen erhält nun eine Fristverlängerung bis in die zweite Jahreshälfte 2024. "Das ist ein vernünftiges Vorgehen in beiderseitigem Einvernehmen", sagte Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) am Montag. Es berücksichtige die "einschneidende Wirkung" des Karlsruher Urteils.