- Welche Regeln gelten für Freiluftpartys?
- Wie viele Partys wurden angemeldet?
- Wo kam es zu Beschwerden?
- Sehen die Behörden weiteren Handlungsbedarf?
Freiluftpartys haben in der warmen Jahreszeit immer wieder für Kontroversen gesorgt. Die einen fühlen sich genervt, für andere sind sie ein attraktives Freizeitangebot. Der Senat hat zuletzt zwar "eine zunehmende Kommerzialisierung und Vergrößerung der Veranstaltungen" beobachtet. Er sieht aber gegenwärtig "keinen Bedarf", das 2017 von der Bürgerschaft beschlossene und am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Ortsgesetz über Freiluftpartys zu ändern. Das ist Kern einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Bürgerschaftsfraktion. Die Sozialdemokraten hatten um ein solches Zwischenfazit nach fast sieben Jahren behördlicher Praxis gebeten.
Welche Regeln gelten für Freiluftpartys?
Wer auf öffentlichen Flächen eine Musikanlage für eine nicht kommerzielle Party aufbauen will, hat dies spätestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt anzumelden. Veranstalter müssen Lärm vermeiden, der „geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen“, wie es im Gesetzestext heißt. Müll, Schmutz und mögliche Schäden sind am Folgetag zu beseitigen. Die Veranstalter der Partys dürfen keinen Eintritt kassieren. Die Zusammenarbeit mit Polizei und Rettungsdiensten ist zu gewährleisten. Verboten sind Freiluftpartys zum Beispiel in Naturschutz- und teilweise auch in Landschaftsschutzgebieten. Außerdem können die Stadtteilbeiräte Flächen ausschließen. Einige Beiräte haben von dieser Möglichkeit recht umfassend Gebrauch gemacht, andere kaum.
Wie viele Partys wurden angemeldet?
Laut Auswertung der Innenbehörde lag die Zahl der angemeldeten Veranstaltungen in den vergangenen Jahren – mit Ausnahme der Corona-Zeit – jeweils bei gut 30. Nicht alle angemeldeten Freiluftfeiern fanden auch wirklich statt. Die meisten Partys wurden im Bereich Neustadt und Woltmershausen registriert, gefolgt von Horn-Lehe, Hemelingen und Mitte / Östliche Vorstadt. Erkenntnisse über nicht angemeldete und mithin illegale Freiluftpartys lägen dem Senat nicht vor, heißt es in dem Papier.
Wo kam es zu Beschwerden?
Bis einschließlich 2021 hat es nach Darstellung des Senats so gut wie keine Klagen über einschlägige Veranstaltungen gegeben. Das änderte sich 2022. Für dieses Jahr wird die Zahl der Beschwerden mit zehn angegeben, für 2023 mit vier und für das laufende Jahr mit zwölf. Zu Polizeieinsätzen mit oder ohne vorherige Beschwerden von Bürgern kam es 2023 in fünf Fällen. 2024 rückten die Beamten bisher vierzehnmal aus. Ausgelöst durch Beschwerden ist auch der städtische Ordnungsdienst verstärkt aktiv geworden. Zwischen April und September kontrollierte er 20 Veranstaltungen. "Festgestellter erhöhter Lärm konnte dadurch reduziert werden, da die verantwortlichen Personen sich in der Regel sehr kooperativ zeigten", liest man in dem Senatspapier.
Sehen die Behörden weiteren Handlungsbedarf?
Wichtig ist aus Sicht des Senats, dass sich die Veranstaltungen nicht zu sehr an einigen attraktiven Plätzen ballen und dadurch immer wieder die gleichen Anwohner betroffen sind. An die zuständigen Beiräte wird deshalb appelliert, möglichst wenig großflächige Beschränkungen zu verfügen. Zugleich will der Senat die Partyveranstalter in die Pflicht nehmen. Geplant sei "ein Dialogformat, um das Spannungsfeld, in dem sich das Gesetz befindet, erneut den Akteurinnen und Akteuren der Freiluftpartyszene zu verdeutlichen und dadurch mögliche Beschwerdelagen von vornherein zu verringern und die Akzeptanz zu verbessern".