Die Bürgerschaft hat am Dienstag die Immunität des grünen Abgeordneten Wilko Zicht aufgehoben. Die Entscheidung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses, so hieß es nach der vertraulichen Sitzung, sei ohne Gegenstimme getroffen worden.
Damit ist der Weg frei, damit Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufnehmen können. Zicht wird im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen von rechten und linken Fußballanhängern in der Östlichen Vorstadt „versuchte Nötigung“ vorgeworfen.
Die Beratung des Bürgerschaftsausschusses über den Antrag der Ermittlungsbehörden, den Vorwurf gegen den Abgeordneten zu bearbeiten, dauerte eine Dreiviertelstunde. Vor dem Beschluss hatte dem Vernehmen nach die Staatsanwaltschaft die Vorgänge geschildert, die nun die Ermittlungen nach sich ziehen. Angeblich trifft es nicht zu, so hieß es am Rande der Sitzung, dass eine Gastwirtin eine Anzeige erstattet habe, weil sie sich von Zicht bedroht gefühlt habe. Vielmehr habe die Polizei eine Situation so ausgelegt, dass „versuchte Nötigung“ angenommen werden konnte.
SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe sagte auf Nachfrage, das Parlament wolle nun generell nochmals die Immunitätsregel beraten und auch Erfahrungen anderer Bundesländern abfragen.
>> Hintergründe: Die Fälle Zicht, Acar und Kottisch
>> Wilko Zicht äußert sich im Interview