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Neues Infektionsschutzgesetz Pflegeschutzbund kritisiert Maskenpflicht in Pflegeheimen

Der Pflegeschutzbund sieht in den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes für die Pflegeheime einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Im Grunde werde den Bewohnern im eigenen Wohnzimmer eine Maske verordnet.
24.09.2022, 19:34 Uhr
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Pflegeschutzbund kritisiert Maskenpflicht in Pflegeheimen
Von Timo Thalmann

Der Biva-Pflegeschutzbund fordert, die Maskenpflicht für Bewohner von Pflegeeinrichtungen innerhalb des Wohnbereichs auszusetzen. Sie soll nach den aktuellen Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober bundesweit in allen Gemeinschaftsräumen gelten. Selbst Beschäftigungsangebote im Wohnbereich wären laut Biva dann nur noch mit FFP2-Maske möglich. Lediglich in ihren privaten Räumen dürfen sich die dort lebenden Menschen dann noch ohne Maske aufhalten. Die Gemeinschaftsbereiche seien aber der eigentliche Kern des Lebens in der Einrichtung, im Grunde das Wohnzimmer der Bewohner. Dort sollte es eine freie Entscheidung sein, ob man eine Maske tragen wolle oder nicht.

„Die alten Menschen wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr Zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“, fordert Manfred Stegger, Vorsitzender der Interessenvertretung für Pflegebetroffene. Die Maskenpflicht in dieser Form sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Anders als zu Beginn der Pandemie seien fast alle Bewohner inzwischen mehrfach geimpft und die medizinische Versorgung habe sich derart verbessert, dass man nicht mehr von einer Übersterblichkeit in den Einrichtungen sprechen könne. Dennoch werde keine andere Bevölkerungsgruppe derart stark in ihren Rechten eingeschränkt.

„Es ist etwas anderes, ob man eine begrenzte Zeit im Krankenhaus ist oder ob man sein gesamtes Lebensende im Pflegeheim verbringt“, sagt auch Reinhard Leopold, Regionalbeauftragter des Pflegeschutzbundes in Bremen. Leopold hält die Regelung zudem für praxisfern und kaum durchsetzbar. Wollte man versuchen, bei Demenzkranken oder mehrfach körperlich Eingeschränkten, die sich nicht wehren können, das Tragen der Maske gegen ihren mutmaßlichen Willen durchzusetzen, sei das im Grunde körperliche Gewalt. Auch sei nicht auszuschließen, dass Bewohner aggressiv auf den Maskenzwang reagierten. "Wer sich eine solche Regelung ausgedacht hat, weiß nichts vom Alltag in der Pflege."

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