Die Anbieter Lime und Bolt bleiben die E-Scooter-Verleiher in Bremen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat nach eigenen Angaben die Beschwerde eines Anbieters zurückgewiesen, der beim Vergabeverfahren im Frühjahr leer ausgegangen war. Weil damals mehrere Anbieter die Anforderungen der Stadt erfüllt hatten, war es zu einem Losentscheid gekommen. Das OVG sieht laut Mitteilung keine Anzeichen dafür, "dass die Stadtgemeinde bei der von ihr getroffenen Auswahlentscheidung gegen Grundrechte der Antragstellerin oder das Transparenzgebot verstoßen" hat.
Das Gericht bewertet die Anwendung des Losentscheids als rechtmäßig. Dieser habe auch nicht wiederholt werden müssen, nachdem es zu einem Neubescheid gekommen war. Die Stadt hatte die Lizenzvergabe im Juni wiederholen müssen, nachdem die Anbieter Voi und Tier mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht zumindest teilweise erfolgreich gewesen waren. Insbesondere bei der Bewertung der Unternehmenskonzepte sei die Verwaltung "teilweise von einem falschen Sachverhalt ausgegangen", hieß es damals. Für das OVG hat die Stadt mit der Neuvergabe ihre Schuldigkeit getan. Der Beschluss sei nicht anfechtbar, heißt es in der Mitteilung.