- Um wie viele Verstöße geht es?
- Wie haben sich die Zahlen entwickelt?
- Wie wird dieser Anstieg erklärt?
- Wie sehen die Verstöße konkret aus?
- Welche aktuellen Fälle sind bekannt?
- Welche Folgen haben Verstöße für die Verursacher?
Wenn in Bremen Straßen oder Wege aufgerissen werden, geht das nicht selten zulasten des städtischen Grüns. Im vergangenen Jahr hat der Umweltbetrieb Bremen (UBB) bei mehr als der Hälfte der kontrollierten Tiefbaustellen Mängel beim Baumschutz festgestellt. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Grünen-Anfrage für die Umweltdeputation hervor, mit der sich in dieser Woche aber auch die Baudeputation befassen wird. Die Zahl der besonders großen Beanstandungen ist demnach gestiegen. In einigen Fällen sind Baufirmen so rabiat vorgegangen, dass Bußgelder verhängt wurden.
Um wie viele Verstöße geht es?
Nach Angaben der Umweltbehörde hat der UBB im vergangenen Jahr 176 Kontrollen vor Ort durchgeführt. Zur Einordnung: In Bremen finden nach Senatsangaben jährlich 9500 bis 10.000 Tiefbaumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum statt. Die Verstöße unterteilt der UBB in drei Kategorien mitsamt Zwischenstufen. Die Kategorien 1 sowie 1 bis 2 umfassen dabei keine und geringe Mängel – 2024 fielen 83 beziehungsweis 15 Fälle in diesen Bereich. Die Kategorie 2 ("Änderungen/Ergänzungen sind erforderlich") beinhaltete 31 Fälle. "Grobe Mängel" sind in der Kategorie 2 bis 3 verzeichnet – sie wurden im vergangenen Jahr auf 17 Baustellen festgestellt. Die Einstufung in die Kategorie 3 bedeutet eine "grobe Missachtung der Vorgaben, die beim Verursacher schriftlich gerügt wird". Das traf 2024 den Angaben nach auf 30 Baustellen zu.
Wie haben sich die Zahlen entwickelt?
Gemessen an den Kontrollen gab es 2024 etwas weniger Beanstandungen als im Jahr 2023, wobei in den einzelnen Kategorien starke Unterschiede erkennbar sind. Weniger oft haben die Kontrolleure zuletzt kleinere Mängel festgestellt, während sich die Zahl der Fälle in der Kategorie 3 mehr als verdoppelt hat – 2023 waren es noch 13 Beanstandungen dieser Art.
Wie wird dieser Anstieg erklärt?
Nach Angaben des Senats fanden die schweren Verfehlungen vor allem in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 statt. "Es stellte sich heraus, dass die Verfehlungen zum großen Anteil von Firmenmitarbeitern begangen wurden, die zu Beginn des Jahres eingestellt worden waren oder von Firmen, die selten oder erstmals im Bremer Raum arbeiteten", heißt es in der Antwort.
Wie sehen die Verstöße konkret aus?
Es handelt sich um Verstöße gegen die Auflagen zum Baumschutz, die der UBB in seinen Stellungnahmen für Baustellen macht. Ein geringer Mangel könne beispielsweise vorliegen, wenn unter einer Baumkrone Leerrohre einer Wasserleitung gelagert würden, sagt Mareike Meyer, Sprecherin der Umweltbehörde. "Wenn eine Firma zum Beispiel mehrmals mit einem Radlader unterhalb der Baumkrone oder im Wurzelbereich eines Baumes entlangfährt, obwohl die Vorgabe war, einen Wurzelschutzzaun aufzustellen, liegt ein grober Mangel vor", erklärt sie. In die Kategorie der groben Missachtung fällt ihr zufolge zum Beispiel eine Firma, die "direkt neben einem Baum einen Graben aushebt und dabei halterelevante Wurzeln abreißt".
Welche aktuellen Fälle sind bekannt?
Ein Fall in Horn-Lehe beschäftigt aktuell die Umweltbehörde: Beim Bau eines Mehrfamilienhauses wurde offenbar das Wurzelwerk einer Kastanie so stark beschädigt, dass das Überleben des Baums fraglich ist. Laut einer Behördeneinschätzung, die dem WESER-KURIER vorliegt, war das Bauvorhaben mit dem Baumschutz vereinbar – wie es zu dem Vorfall gekommen ist, müsse noch geklärt werden. Ein Bußgeldverfahren sei bereits eingeleitet worden.
Welche Folgen haben Verstöße für die Verursacher?
Weichen die Firmen von den UBB-Vorgaben ab, werden sie laut Meyer darauf hingewiesen. Verstöße gegen die Bremer Baumschutzverordnung können auch zu Bußgeldern führen, was in der Praxis aber selten vorkommt. Laut Senatsantwort wurden im Zusammenhang mit Tiefbauarbeiten seit dem Frühjahr 2022 vier Bußgelder zwischen 1600 und 6500 Euro erlassen, wobei in einem Fall der Firmeninhaber vor Gericht vom Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung freigesprochen worden sei. Der Antwort zufolge richten sich die Bußgeldbescheide in der Regel gegen die Firmeninhaber, zudem wurde ein Baggerfahrer belangt. Laut Meyer sind in diesen Fällen üblicherweise Starkwurzeln durch Baggerschaufeln gekappt worden, "weil im Wurzelbereich verbotswidrig keine Handschachtung durchgeführt wurde." In der Vorlage ist von 13 weiteren Fällen die Rede, die geprüft würden – es fehle noch an Gutachten zum Baumschaden. "In den meisten Fällen wurden gleich mehrere Bäume in Mitleidenschaft gezogen", heißt es.