Mit dem Ende der Isolationspflicht für Corona-Infizierte seit 1. Februar in Bremen und Niedersachsen sowie der ausgesetzten Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr von diesem Donnerstag an sind fast alle Alltagseinschränkungen der Pandemie beendet. Nur für Besucher von Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt bis zum 7. April weiterhin die Vorschrift, eine medizinische Maske zu tragen. Für Klinik- und Pflegeheimbesucher bleibt nach jetzigem Stand zudem bis zum selben Termin eine Testpflicht bestehen. Weil die Finanzierung solcher Tests durch den Bund Ende Februar ausläuft, rechnen die Gesundheitsminister der Länder damit, dass auch diese Pflicht vom 1. März an entfällt. Über entsprechende Andeutungen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) bei der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz berichtet die Bremer Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke).
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