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Statistik und neue Gesetze 274 von 391 Messerattacken im Land Bremen aufgeklärt

Die Zahl der Straftaten, bei denen ein Messer eine Rolle spielte, ist in Bremen gestiegen. Allerdings geht es nur bei einem geringen Teil der Fälle um Straßenraub, wie ein Blick in die Statistik zeigt.
17.09.2024, 05:00 Uhr
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274 von 391 Messerattacken im Land Bremen aufgeklärt
Von Ralf Michel

Wie sollen Bremen und der Bund mit dem Tragen von Messern im öffentlichen Raum umgehen? Hierzu gibt es aktuell unterschiedliche Gesetzesaktivitäten auf Bundes- und Landesebene. Unter anderem auch von der Bremischen Bürgerschaft, unterfüttert mit Zahlen der Polizei.

Wie hat sich die Zahl der Messerangriffe entwickelt?

Im Land Bremen stieg die Zahl der „Straftaten mit dem Phänomen Messerangriff“ laut Polizei von 350 (2021) über 341 (2022) auf 391 (2023). Davon entfielen 2023 auf die Stadtgemeinde Bremen 315. Im Jahr zuvor waren es hier 278. Hinzu kamen im vergangenen Jahr 17 Messervorfälle, die die Bundespolizei im Hauptbahnhof registrierte. Im ersten Halbjahr 2024 lag deren Zahl bereits bei 11.

Worum genau geht es bei diesen Messerangriffen?

In der Statistik der Bundespolizei wird nicht differenziert, ob das Messer eingesetzt oder lediglich mitgeführt wurde, erläutert Marcus Arnhold aus der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Bundespolizeidirektion. „Die tatverdächtige Person muss daher nicht zugestochen oder jemanden bedroht haben, um in der Statistik aufgeführt zu werden. Das Messer kann auch bei einer Personendurchsuchung aufgefunden worden sein.“ Bei der Landespolizei ist dies anders: „Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird“, erklärt Pressesprecher Nils Matthiesen. „Das bloße Mitführen eines Messers reicht für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus.“

Wie viele Fälle wurden von der Polizei aufgeklärt?

Von den 391 registrierten Fällen 2023 wurden 274 aufgeklärt.

Wie viele Tatverdächtige gab es?

Im Land Bremen 279, in der Stadtgemeinde 214.

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Wie setzt sich die Zahl der Tatverdächtigen zusammen?

245 der Tatverdächtigen waren männlich, 34 weiblich. Davon waren 206 erwachsen. Kinder, also unter 13 Jahre alt, waren vier der Tatverdächtige, in der Altersgruppe der Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) waren es 41 sowie 28 bei den Heranwachsenden (18 bis 20). Die Zahl der deutschen Tatverdächtigen gibt die Polizei mit 134 an, die der nichtdeutschen mit 145. In der Stadtgemeinde Bremen hatten 119 der 214 Tatverdächtigen keinen deutschen Pass. Laut Polizei waren hiervon die meisten türkischer, syrischer oder marokkanischer Herkunft.

Wie kommen Kinder in diese Statistik?

Ein Beispiel aus dem Frühjahr 2023: Da ritzten zwei Jugendliche Zeichen in die Hauswand hinter dem Kommissariat Mitte. Ihr Pech, dass sie dabei von der Videoüberwachung der Polizei entdeckt wurden. Als die Beamten sie zur Rede stellen wollten, büxten die beiden aus. Einer der Polizisten rannte hinterher und konnte einen der Jungen stellen. Der zückte daraufhin ein Gemüsemesser und bedrohte den Beamten, der ihn allerdings schnell entwaffnen konnte. Der Junge war elf Jahre alt.

In welche Deliktsbereiche lassen sich die Messerangriffe unterteilen?

„In der Stadt Bremen ragen die Bedrohungs- und Körperverletzungsdelikte heraus“, sagt Polizeisprecher Matthiesen, ein Teil davon spiele sich im Alkohol- und Drogenmilieu ab. 24 der 315 Fälle im vergangenen Jahr wurden der Partnerschaftsgewalt zugeordnet, weitere 16 der interfamiliären Gewalt. Bei 30 der Fälle handelte es sich um Straßenraub.

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Wie sieht die Gesetzeslage bei Delikten mit Messern aus, was ist geplant?

Nach aktuellem Bundesrecht dürfen auf Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen oder Ausstellungen keine Messer und Waffen im Sinne des Waffengesetzes mitgeführt werden. „Dies betrifft aber nur die ohnehin verbotenen Messer, wie etwa Faust- oder Fallmesser“, erläutert Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin der Innenbehörde. Die geplante neue bundesweite Regelung besagt, dass bei solchen Anlässen künftig gar keine Messer mehr mitgeführt werden dürfen, unabhängig von der Art oder der Klingenlänge. Ausgenommen hiervon sind Messer, die beruflich begründet sind, wie zum Beispiel bei einem Dönerstand auf einem Volksfest.

Und in Bremen?

Die Bürgerschaft möchte, dass künftig das Mitführen von Messern in der Öffentlichkeit grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstellen soll. Ausgenommen davon sind Messer, die aus nachvollziehbarem Grund mitgeführt werden, wie etwa bei Handwerkern. Entscheiden kann Bremen dies aber nicht, die Bürgerschaft hat deshalb beschlossen, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine solche Regelung einsetzen soll.

Was gilt in den Waffenverbotszonen?

Hier gilt ein Verbot gefährlicher Gegenstände, worunter auch alle Messer fallen, unabhängig von ihrer Art und der Klingenlänge. Auf Bundesebene wird derzeit die Regelung vorangetrieben, dass die Polizei künftig in diesen Zonen anlasslos und stichprobenartig Personen kontrollieren darf. Aktuell dürfen Personen in einer Waffenverbotszone nur anlassbezogen kontrolliert werden, etwa wenn jemand mit einem Messer in der Hand herumläuft oder wenn sich unter der Jacke einer Person eine Waffe abzeichnet.

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