Wenn der Staat versagt hat, weil er Bürger nicht vor Gewaltverbrechen schützen konnte, soll er ihnen zumindest eine Entschädigung zahlen – das ist der Grundgedanke des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), wie es seit 46 Jahren besteht. Doch das Gesetz wirkt wenig: Kaum zehn Prozent der Opfer nehmen es in Anspruch, hat eine umfassende Untersuchung der Hilfsorganisation Weißer Ring ergeben. Zudem werden sehr viele Opferanträge von den Versorgungsämtern abgelehnt – besonders gering sind die Chancen auf Entschädigung demnach in Bremen und Niedersachsen.
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